- Viele, die vollzeit arbeiten, müssen trotzdem mit einer niedrigen Rente rechnen
- Denn für jeden Dritten fallen die Altersbezüge nach 45 Arbeitsjahren mau aus
- Mit welcher Rente Sie rechnen müssen
Jedem dritten Beschäftigten in Deutschland droht derzeit nach 45 Berufsjahren in Vollzeit eine Bruttorente von unter 1300 Euro im Monat. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet dies netto etwa 1160 Euro an Altersbezügen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, müssen Beschäftigte beim derzeitigen Rentenniveau mindestens 2800 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Rente von 1300 brutto zu kommen.
Wer im Alter auf 1500 Euro Rente kommen will, muss nach derzeitigem Stand monatlich mindestens 3200 Euro brutto in Vollzeit verdienen. Um 2500 Euro brutto von der Rentenversicherung zu erhalten, ist aktuell ein Monatslohn von 5350 Euro vor Steuern und Abgaben erforderlich.
Linke fordert Rentenniveau von mindestens 50 Prozent
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte unserer Redaktion, es sei inakzeptabel, dass einem Drittel der Beschäftigten nach 45 Jahren Vollzeitarbeit nur eine schmale Rente drohe. Die Zahlen der Bundesregierung zeigten, „dass viele Arbeitnehmer nicht nur zu wenig verdienen, sondern auch zu wenig Rente für ihre Lebensleistung erhalten“.
Es untergrabe das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, „wenn nach einem kompletten Arbeitsleben nur wenige hundert Euro über Hartz-IV-Niveau bleiben“. Bartsch forderte, das Rentenniveau müsse mindestens auf über 50 Prozent steigen. Es lag laut dem Rentenversicherungsbericht 2021 zuletzt bei 49,4 Prozent.
Rente: Lohnerhöhungen noch nicht berücksichtigt
Das Bundesarbeitsministerium verwies in seiner Antwort hingegen darauf, dass die Auswertung der Zahlen keine direkten Aussagen zur Verdiensthöhe im Lauf eines gesamten Arbeitslebens zulasse. Hintergrund ist, dass es in Zukunft zu Lohnerhöhungen kommen kann, die für die aktuellen Erhebung aber nicht berücksichtigt werden konnten.
Ferner betonte die Regierung, aus erworbenen Rentenansprüchen könnten „grundsätzlich keine Rückschlüsse auf den Lebensstandard im Alter gezogen werden“, da etwa weitere Alterseinkommen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden müssten.
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