- An diesem Sonntag findet die Bundestagswahl statt
- Bei der Stimmabgabe sollte man einige Dinge beachten
- Wir zeigen, was Sie bei der Stimmabgabe beachten sollten
Deutschland wählt heute einen neuen Bundestag. In Deutschland sind rund 60 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das sollten Sie dabei beachten. Lesen Sie hier: Armin Laschet unterläuft bei Wahl peinlicher Fehler - Bundeswahlleiter reagiert.
Bundestagswahl: Was steht auf dem Stimmzettel?
Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Bundestagswahl insgesamt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine -kandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, das heißt darüber, wie viele Sitze einer Partei jeweils zustehen. Auf dem Stimmzettel finden Sie daher zwei Spalten, die farblich von einander abgegrenzt sind: Auf der linken Seite die Spalte für die Erststimme und auf der rechten Seite die für die Zweitstimme.
Mehr zu Erst- und Zweitstimme erfahren Sie hier.
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Stimmzettel: Wie setze ich meine Kreuze?
Auf jeder Seite setzen Sie jeweils ein Kreuz. Eines für die und eines für die Zweitstimme. Sie können dabei zweimal für dieselbe Partei abstimmen oder aber für zwei unterschiedliche Parteien.
Wann wird ein Stimmzettel ungültig?
Der Stimmzettel darf nur jeweils ein Kreuz in jeder Spalte enthalten. Wenn Sie mehrere Kreuze in einer Spalte setzen, wird diese Stimme automatisch ungültig. Wird nur eine der beiden Stimmen abgegeben, ist nur die fehlende Stimme ungültig.
Zur Ungültigkeit führen außerdem auch zusätzliche Anmerkungen auf dem Wahlzettel. Grundsätzlich ist es möglich, anstelle eines Kreuzes einen Haken oder einen Punkt zu setzen. Wenn jedoch mehrdeutige Symbole wie beispielsweise Smileys oder aber Zeichen, die die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder Weltanschauungen erkennen lassen, verwendet werden, wird die Stimme ebenfalls ungültig. Mehr dazu: Stimmzettel ungültig machen: Die häufigsten Fehler
Stimmzettel mit abgeschnittener Ecke oder Lochung
Wenn hingegen der Stimmzettel an einer Ecke abgeschnitten ist oder gelocht wurde, ist er nicht ungültig. Die Aussparungen dienen als Hilfe für blinde Menschen oder Personen mit einer Sehbeeinträchtigung. So kann eine entsprechende Stimmzettelschablone einfacher angelegt und der Wahlzettel ohne Hilfe ausgefüllt werden.
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(csr)