Berlin. Es kostet mehr als eine Milliarde Euro – aber soll vielen Menschen auch viel Bringen. Betriebsrentner, die auf ihre Alterseinkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen, sollen schon ab dem kommenden Jahr entlastet werden. „Wir setzen die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein.“
„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, sagte Spahn. Die Beitragssenkung bei den Kassenbeiträgen der Betriebsrenten sei auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: „Es lohnt sich, privat vorzusorgen.“
Für die Krankenkassen bedeutet die Neuregelung laut Gesundheitsministerium, dass sie ab 2020 pro Jahr 1,2 Milliarden Euro weniger einnehmen werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geht von 1,4 Milliarden aus, die an Kosten zusammenkommen. Es fehle eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, sagte Sprecher Florian Lanz dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Der entsprechende Gesetzentwurf solle bereits in der nächsten Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Wenn der Bundestag bis zum Jahresende zustimmt, kann das Gesetz zum Januar 2020 in Kraft treten.
Betriebsrente: Entlastung geplant – Das Wichtigste in Kürze:
- Viele Betriebsrentner sollen entlastet werden
- Ein neues Gesetz sieht die Senkung der Kassenbeiträge vor
- Pro Jahr bedeutet das eine Entlastung von 300 Euro
Betriebsrente: So hoch soll die Entlastung ausfallen
Spahn kündigte an, alle Betriebsrentner sollten um rund 300 Euro pro Jahr entlastet werden. Wer nur eine kleine Betriebsrente erhalte, solle gar keinen Krankenkassenbeitrag zahlen. Dies betreffe rund ein Drittel der Betriebsrentner.
Ein weiteres Drittel mit kleinen Betriebsrenten zahle maximal den halben Beitrag und auch das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten werde „spürbar entlastet“, sagte Spahn. „Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein“, erklärte der Gesundheitsminister.
Nur noch 7,3 Prozent Krankenkassenbeitrag
Der Koalitionsausschuss hatte am Sonntag außer den Vereinbarungen zur Grundrente auch Änderungen bei den Betriebsrenten vereinbart. Dabei geht es um die so genannte Doppelverbeitragung.
Mit diesem inhaltlich nicht ganz zutreffenden Begriff ist gemeint, dass viele Betriebsrentner aktuell auf ihre Alterseinkünfte den vollen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent zahlen, also den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil von jeweils 7,3 Prozent. Das ärgert viele Rentner, weil sie bereits in der Ansparphase Kassenbeiträge zahlen mussten.
Bisher gilt für den Kassenbeitrag auf Betriebsrenten eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Das bedeutet, dass nur Rentner, die einen geringeren monatlichen Betrag ausgezahlt bekommen, keinen Krankenkassenbeitrag zahlen. Wird die Freigrenze überschritten, wird der Beitrag auf den gesamten Rentenbetrag fällig.

Die Neuregelung kostet 1,2 Milliarden Euro im Jahr
Spahns Gesetzentwurf enthält nun statt der Freigrenze offenbar einen Freibetrag von 159 Euro.
Das bedeutet, dass nur auf den verbleibenden Teil der monatlichen Betriebsrente oberhalb dieser Summe Kassenbeiträge eingezogen werden.
Die Kosten soll die gesetzliche Krankenversicherung tragen – immerhin 1,2 Milliarden Euro.
- Finanzieren sollen diese Entlastung die gesetzlichen Krankenkassen. Auf sie kommen schätzungsweise 1,2 bis 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zu.
- Dafür sollen zunächst die Reserven im Gesundheitsfonds angezapft werden.
- Im Jahr 2021 sollen für diesen Zweck daraus 900 Millionen Euro fließen,
- im Folgejahr 600 Millionen und im Jahr 2023 wären es 300 Millionen.
Die geltende Regelung war vor rund 15 Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden. Damals lief die Konjunktur schlecht und die gesetzlichen Krankenkassen brauchten dringend Geld. Betriebsrentner und Inhaber einer Direktversicherung sollten deshalb mehr bezahlen.

Betriebsrente: Koalition einigt sich
Die Wiederabschaffung des vollen Beitragssatzes ist seit längerem eine Forderung von CDU und CSU. Sie scheiterte bisher an den hohen Kosten. Auch Arbeitgeber hatten vor der Entlastung von Betriebsrentnern gewarnt.

• Wie man auch im Alter noch finanziell gut aufgestellt sein kann, ist ein politisches Megathema. Doch auch der Einzelne kann etwas tun: So lässt sich die Rente von Arbeitnehmern aufbessern. Zuletzt wurde eine Reform endlich fixiert – 2020 bekommen Rentner mehr. Auch beim Finanzamt kann man noch etwas herausholen: Steuererklärung für Rentner – wie spart man Steuern?
(phn)