Brüssel. Es klingt wie eine Schnapsidee, aber sie ist ernst gemeint: Die bei Flugpassagieren bereits übliche Erfassung und Speicherung persönlicher Daten soll nach der Idee von Sicherheitsexperten europaweit auf andere Verkehrsmittel ausgedehnt werden.
Wer künftig mit Schnellzügen wie dem ICE unterwegs wäre, müsste sich beim Ticketkauf zwingend registrieren lassen, damit die Daten an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden können. Auch Schiffstouren würden auf diese Weise überwacht – und früher oder später die Fernreise mit dem Flixbus.
Ja, bislang sind es nur Überlegungen, die im Kreis der EU-Staaten angestellt werden, beschlossen ist nichts. Aber allein, dass ein solcher Vorschlag in Brüssel ernsthaft diskutiert, von der finnischen EU-Ratspräsidentschaft vorangetrieben und von einer Mehrheit der beteiligten Experten grundsätzlich unterstützt wird, muss Anlass zur Besorgnis sein.
Reisende können noch immer durch Netz schlüpfen
Die umfassende Überwachung von Reisebewegungen, die jahrelange Speicherung der Daten: Es wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte. In der Praxis würde es aber auch die Reisekultur in Deutschland grundlegend verändern: Noch genießen Bahnreisende hierzulande den Vorzug, dass sie ihr Ticket kurzfristig am Automaten im Bahnhof kaufen und in einen beliebigen Zug steigen können. Nur wer seine Fahrkarte im Internet ersteht, muss schon heute Namen, Bankverbindung und Reiseziel preisgeben.
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Gewiss, das Interesse der Sicherheitsbehörden an der Ausweitung ist nachvollziehbar: Die Airlines erfassen die Passagierdaten ja ohnehin. Wenn die Fahnder anhand dieser Informationen die Reisebewegungen von Verdächtigen nachzuvollziehen versuchen, stoßen sie an Grenzen – wer sich tarnen will, steigt unterwegs vom Flieger auf Bus oder Bahn um.
Die Idee einer Überwachung auch der Verbindungen zu Land und zu Wasser ist deshalb nicht ganz neu; in Belgien gibt es bereits Pilotprojekte. Aber schon ganz praktisch gedacht hat der Plan seine Tücken: Das Netz ist innerhalb Europas wohl nie so eng zu knüpfen, dass man als Reisender nicht hindurchschlüpfen könnte.
Datenspeicherung könnte gegen Grundrechte verstoßen
Oder wird irgendwann auch der Pkw-Verkehr lückenlos überwacht, um den Wegfall der Binnengrenzkontrollen im Schengenraum auszugleichen? Und wie viel Aufwand müsste etwa an den Bahnhöfen getrieben werden? Bereits die Auswertung der Fluggastdaten beim Bundeskriminalamt ist ein immenser Kraftakt, für den 500 Beamte notwendig sein werden.
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Die Airlines haben im ersten Jahr der neuen Praxis 32 Millionen Datensätze übermittelt, festgenommen wurden am Ende 57 Personen. Von großen Fahndungserfolgen mag die Regierung da nicht reden. Ob die geplante Datenanalyse auffälliger Verhaltensmuster von Flugpassagieren am Ende nicht mehr Schaden als Nutzen anrichtet, weil unbescholtene Bürger zu Verdächtigen werden, ist offen.
Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs nährt die Vermutung, dass die anlasslose Datenspeicherung schon jetzt gegen europäische Grundrechte verstößt. Wenn aber die laufende Praxis mit solchen Fragezeichen zu versehen ist, sollte eine Ausweitung der Passagierüberwachung eigentlich tabu sein. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn stünde in keinem Verhältnis zum Verlust an Freiheit.
Dass die Bundesregierung dennoch nicht weiß, wie sie sich positionieren soll, ist ein Unding. Berlin muss auf EU-Ebene schnell ein klares Veto einlegen. Der Plan, Reisebewegungen in Europa derart umfassend zu überwachen, muss schleunigst vom Tisch.