Wirkungsloser „Masterplan“: Nur elf Menschen zurückgewiesen
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Jochen Gaugele
Horst Seehofers (CSU) „Masterplan Migration“ ist im zentralen Punkt nahezu wirkungslos geblieben.
Foto: Markus Heine / imago/ZUMA Press
Der „Masterplan Migration“ von Innenminister Seehofer ist fast wirkungslos geblieben. Nur elf Menschen wurden an der Grenze gehindert.
Berlin. Die nach dem Unionsstreit um Zurückweisungen an der Grenze beschlossene Kompromisslösung ist nahezu ohne praktische Auswirkungen geblieben. Seit August 2018 seien elf Menschen auf Grundlage der neuen Rücknahmeabkommen an der Einreise gehindert worden, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst auf Anfrage mit.
Neun Menschen seien nach Griechenland und zwei nach Spanien zurückgeschickt worden. Zunächst hatte die „Welt am Sonntag“ über die Zahlen berichtet.
Mit Italien gibt es noch keine Verwaltungsabsprache
Mit Italien, dem dritten wichtigen Ersteinreisestaat in der EU, ist bisher keine Verwaltungsabsprache erreicht worden. „In Bezug auf die politische Zustimmung“ von Italien habe sich „bislang kein neuer Sachstand ergeben“, teilte der Ministeriumssprecher mit.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Koalition entschieden, dass am Grenzabschnitt zu Österreich solche Schutzsuchende zurückgewiesen werden sollen, die schon in Spanien, Griechenland oder Italien Asyl beantragt haben – falls diese Länder die Rücknahme in einem Verwaltungsabkommen zusichern. Spanien und Griechenland taten dies im August.
Die FDP erklärte die Strategie der Bundesregierung gegen unerlaubte Weiterwanderung für gescheitert. „Die bisherigen Abkommen sind eine bloße Ansammlung von Ausschlusskriterien und daher wirkungslos“, sagte die migrationspolitische Sprecherin im Bundestag, Linda Teuteberg, unserer Redaktion. „Wir brauchen Beiträge zur wirklichen Lösung des Problems der Sekundärmigration.“ Dazu gehörten bessere Abkommen ebenso wie eine konsequente, zügige Überstellung sogenannter Dublin-Fälle. So werden die Fälle von Zuwanderern bezeichnet, die schon in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete das Innenministerium zur Abstimmung an die anderen Ressorts weiter. Die Bundesregierung will so sicherstellen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die vielen Entscheidungen aus diesen Jahren über Asyl- und Flüchtlingsschutz ohne übermäßigen Zeitdruck überprüfen kann. (epd/dpa/gau)