Berlin. Union und SPD wollen mit einem neuen Gesetz die Frist für die Prüfungen von Asylentscheidungen vorübergehend um ein Jahr verlängern, um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu entlasten.
Darauf einigten sich nach Informationen unserer Redaktion die Innenexperten der Koalitionsfraktionen im Bundestag und das Bundesinnenministerium (BMI). Das Ministerium soll nun einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Bamf hat bislang drei Jahre Zeit
Bisher hat das Bamf nach Erteilung eines positiven Asylbescheids drei Jahre Zeit, um in einem sogenannten Widerrufsverfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Schutz in Deutschland bei einem Menschen aus einem Kriegs- oder Krisengebiet nach wie vor vorliegen oder ob sich die Lage in einem Land zum Positiven verändert hat.
Das Bundesamt prüft in dem Verfahren zudem, ob neue Erkenntnisse zur Identität eines Flüchtlings aufgetaucht sind. Dafür soll das Bamf nach Wunsch der Bundesregierung nun vier statt bisher drei Jahre nach Erteilung des Asylbescheids Zeit haben. Das erfuhr unsere Redaktion von mehreren Innenpolitikern beider Parteien.
Bamf-Präsident forderte fünf Jahre
Bis 2020 muss das Bamf insgesamt noch rund 770.000 Verfahren vor allem von Personen aus Syrien überprüfen, die zwischen 2015 und 2017 nach Deutschland gekommen waren. Der Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte sogar eine vorübergehende Fristverlängerung von drei auf fünf Jahre gefordert, um das Bundesamt noch stärker zu entlasten.