Strahlenschutzverordnung

Tattoos dürfen künftig nur noch beim Arzt entfernt werden

Eine Tattoo wird in einer Praxis in Gelsenkirchen mit einem Laser entfernt.

Eine Tattoo wird in einer Praxis in Gelsenkirchen mit einem Laser entfernt.

Foto: imago stock&people

Wer sich in Zukunft ein Tattoo weglasern lassen möchte, muss einen ausgebildeten Mediziner aufsuchen. Die Regelung tritt 2020 in Kraft.

Berlin.  Wenn das chinesische Schriftzeichen doch nicht so bedeutungsschwanger ist wie gewünscht und eigentlich auf das Hauptgericht beim Imbiss um die Ecke hinweist, vergeht die Freude am Tattoo schon mal. Wer die ungeliebte Körperkunst wieder loswerden will, muss künftig jedoch einen ausgebildeten Mediziner aufsuchen. Das hat der Bundesrat hat am Freitag in Berlin entschieden.

Demnach kann nicht mehr jeder, der den passenden Laser bedienen kann, mit der Entfernung von Tattoos Geschäfte machen, sondern nur noch Ärzte, die entsprechend ausgebildet sind. Bisher gibt es solche Angebote zum Beispiel auch bei privaten Kosmetikstudios.

Neuregelung tritt erst Ende 2020 in Kraft

Der Regierungsentwurf der betreffenden Strahlenschutzverordnung hatte ursprünglich vorgesehen, dass in Zukunft nur Hautärzte und plastische Chirurgen dazu berechtigt sein sollten. Von dieser strengen Regelung sah der Bundesrat jedoch ab.

Damit Ärzte genug Zeit haben, um sich für Tattoo-Entfernung ausbilden zu lassen, tritt die Neuregelung erst Ende 2020 in Kraft.

(dpa/ba)