Vatikan

Papst zu Abtreibung: Wie wenn man einen Killer anheuert

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Papst Franziskus während seiner Generalaudienz am Mittwoch.

Papst Franziskus während seiner Generalaudienz am Mittwoch.

Foto: Gregorio Borgia / dpa

Der Papst hat sich in drastischen Worten zur Abtreibung geäußert. Ein Schwangerschaftsabbruch sei wie ein Auftragsmord, sagte er.

Rom.  In ungewöhnlich drastischer Weise hat sich Papst Franziskus zum Thema Abtreibung geäußert. „Ich frage euch, ist es richtig, ein menschliches Leben zu beenden, um ein Problem zu lösen?“, sagte der Pontifex am Mittwochmorgen bei seiner Generalaudienz im Vatikan. „Das kann man nicht machen, es ist nicht gerecht, einen Menschen umzubringen, auch wenn er klein ist.“ Und weiter: „Das wie einen Auftragskiller anzuheuern.“

In seiner Ansprache vor den Gläubigen beschäftigte sich Franziskus mit dem Gebot, „Du sollst nicht töten“. Dabei beklagte der Pontifex zunächst die „Abwertung menschlichen Lebens“ durch „Kriege, Ausbeutung, Systeme, die alles dem Profit unterordnen und auch vor der Würde des menschlichen Lebens nicht Halt machen“ Dann kam er zum Thema Abtreibung. „Wie kann eine Handlung, die unschuldiges Leben vernichtet, therapeutisch, zivilisiert und menschlich sein?“

Für katholische Kirche ist Abtreibung Sünde

Wenn Eltern die Diagnose einer schweren Behinderung ihres ungeborenen Kindes bekämen, bräuchten sie „wahre Nähe“ und Solidarität, um ihre Ängste zu überwinden. „Stattdessen bekommen sie hastige Ratschläge, die Schwangerschaft abzubrechen“, sagte Franziskus. Die katholische Kirche lehnt die Abtreibung als schwere Sünde grundsätzlich ab.

Der Vergleich „beleidigt sowohl die Opfer eines Mordes als auch die Gewissensentscheidung einer Frau im Schwangerschaftskonflikt“, erklärte der katholische Verein Frauenwürde, der Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet. Und weiter: „Die geringe Sensibilität gegenüber schwangeren Frauen, die sich aus vielerlei und unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sehen, für das Kind, das sie erwarten, eine Zukunft aufzubauen, reiht sich ein in die vielen abstrusen Gedanken der Päpste der römisch-katholischen Kirche zur Lebenswirklichkeit von Frauen.“

So ist die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist Abtreibung zwar verboten, wird aber unter bestimmten Bedingungen nicht geahndet, so etwa, wenn sich die Frauen zuvor von zugelassenen Organisation beraten lassen. Geregelt ist dies im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatte erst im vergangenen September erklärt: „Es darf nicht verkannt werden, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich mit unserem Werte- und Rechtssystem nicht vereinbar ist. Die Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, leitet sich aus der im Grundgesetz festgehaltenen Überzeugung ab, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist.“

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Papst beim Thema Abtreibung zu einem drastischen Vergleich greift. Schon im Jahr 2005 hatte Papst Johannes Paul II. die Abtreibung indirekt mit dem Holocaust an den Juden in der Nazi-Zeit gleichgestellt. (W.B.)