Chemnitz. In den sozialen Netzwerken kursiert seit Dienstagabend der Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz. Sowohl die rechtspopulistische Gruppe „Pro Chemnitz“ als auch Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann hatten das Dokument – wenn auch mit Schwärzungen – verbreitet.
Wie aber sind sie an dieses Dokument gelangt? Dem will nun die Staatsanwaltschaft Dresden nachgehen. Es geht um den Vorwurf, Dienstgeheimnisse verletzt zu haben, wie das sächsische Justizministerium am Mittwoch erklärte.
Wer hat Zugang zum Haftbefehl?
Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte das Ministerium außerdem mit, wer offiziell Zugang zu dem Dokument hat: „Zugriff haben jede Menge Personen. Gericht, Staatsanwaltschaft, Übersetzer, Verteidiger, Justizvollzugsanstalt und Polizei“, sagte ein Sprecher unserer Redaktion. Die Liste ist also lang.
Der Stellvertreter von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), Martin Dulig (SPD), hatte zuvor von einem Skandal gesprochen. „Wenn ich höre, dass der Haftbefehl wahrscheinlich aus der Polizei heraus in rechtsextreme Kreise geleakt wurde, haben wir ein dickeres Problem aufzuarbeiten.“
Der SPD-Politiker erklärte darüber hinaus, die Polizei müsse gestärkt werden, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederhole: „Es muss klar werden, dass bestimmte Sachen in der Polizei nicht mehr geduldet werden. Es kann nicht sein, dass Polizeibeamte denken, sie könnten Dinge durchstechen, obwohl sie genau wissen, dass sie damit eine Straftat begehen.“
Haftbefehl nicht weiterverbreiten
Wer einen Haftbefehl im Netz teilt, macht sich einem Experten zufolge strafbar und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.
„Wer so ein Dokument im Internet verbreitet, macht sich genauso strafbar, wie derjenige, der das Material weitergibt“, sagte Medienrechtler Ernst Fricke von der Katholischen Universität Eichstätt im Zusammenhang mit einem veröffentlichten Haftbefehl zum Fall Chemnitz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Eine derartige Veröffentlichung sei eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches und werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Hinzu komme, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller im Haftbefehl genannten Personen durch die Veröffentlichung verletzt werde. Wer einen Haftbefehl im Netz teile, mache sich deswegen auch schadenersatzpflichtig.
Tatverdächtige in Untersuchungshaft
In der Nacht zum Sonntag war am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ein 35-Jähriger Deutscher durch mehrere Messerstiche getötet worden. Zwei Tatverdächtige, ein 22-jähriger Iraker und ein 23-jähriger Syrer, sitzen in Untersuchungshaft.
In Reaktion darauf zogen am Sonntag rund 800 Menschen durch die Chemnitzer Innenstadt, darunter gewaltbereite Rechtsextreme, die unter anderem Böller und Flaschen warfen. Auf im Internet kursierenden Videos sind Hetzjagden auf Menschen ausländischen Aussehens zu sehen. Viele Personen zeigten den Hitlergruß.
Am Montagabend wurden bei erneuten Demonstration der rechten Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ insgesamt 20 Menschen verletzt. Hinterher kam die Frage auf, ob die Polizei mit der Situation überfordert war. Auch in internationalen Medien wurden die Vorfälle thematisiert. (jb/dpa/epd)