Bundeshaushalt

Bund verdreifacht Entschädigung für Terroropfer

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Der Fall Anis Amri -- Chronik eines Terroranschlags

Der Fall Anis Amri -- Chronik eines Terroranschlags

Anis Amri: Eine Video-Chronik des bislang schwersten islamistischen Terrorangriffs in Deutschlands.

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Der Bundestag hat zugestimmt, dass Terroropfer höhere Entschädigungen bekommen: Er stellt dieses Jahr 6,6 Millionen Euro mehr bereit.

Berlin.  Angehörige von Opfern terroristischer oder extremistischer Anschläge können künftig dreimal so viel Entschädigungsleistungen vom Bund erhalten. Sie freue sich, dass der Bundestag dem Vorschlag zur Erhöhung der pauschalen Entschädigungen aus den Härtefallfonds gefolgt sei und zusätzliche Mittel von 6,6 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2018 zur Verfügung stellt, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Nahe Angehörige wie Eltern, Kinder und Ehegatten können nach Barleys Angaben künftig ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 statt bislang 10.000 Euro erhalten. Für Geschwister wird der Betrag auf 15.000 Euro verdreifacht.

Barley: „Kann Trauer nicht lindern“

Die Härtefallleistungen werden auch rückwirkend gezahlt, „damit auch die Hinterbliebenen der Opfer des Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz eine höhere Entschädigung erhalten“, sagte Barley. Auch die Hinterbliebenen der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU und anderer terroristischer und extremistischer Gewalttaten erhielten eine deutlich höhere staatliche Unterstützung, sagte Barley.

„Keine staatliche Entschädigung kann die Trauer über den Verlust der eigenen Eltern, Kinder oder Geschwister lindern“, betonte die Ministerin. Dennoch stehe der Staat in besonderer Verantwortung, schnelle psychologische, praktische und finanzielle Unterstützung zu leisten. Für Opfer terroristischer und extremistischer Gewalttaten gibt es seit dieser Wahlperiode einen festen Ansprechpartner, den Opferbeauftragten Edgar Franke.

Erhöhung der Entschädigung gilt rückwirkend

Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 war von Opfern die geringe Unterstützung des Staates beklagt worden. Seit 2001 können nach Angaben des Justizministeriums Opfer extremistischer Straftaten Entschädigungen als Härteleistungen erhalten, seit 2002 gilt das auch für Opfer von Terroranschlägen. Die Erhöhung der Entschädigung gilt für extremistische Straftaten rückwirkend ab dem 1. Januar 1999, für Terrorismus ab dem 1. Januar 2002.

Der Haushalt muss vom Bundestag noch verabschiedet werden. Der zuständige Haushaltsausschuss hatte sich in der Bereinigungssitzung in der Nacht zu Donnerstag auf letzte Details verständigt. (epd)

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