Berlin. Ärztevertreter weisen Forderungen nach verbindlichen medizinischen Alterstests bei jungen Flüchtlingen zurück. Das dafür nötige Röntgen sei ohne medizinische Indikation ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der „Süddeutschen Zeitung“.
Mehrere Unionspolitiker hatten zuvor gefordert, das Alter von Flüchtlingen etwa durch ein Röntgenbild des Handgelenks zu überprüfen. Anlass der Debatte ist der Messerangriff auf eine 15-Jährige durch einen afghanischer Asylbewerber.
Für die medizinische Feststellung des Alters gibt es mehrere Methoden. Neben der Begutachtung der körperlichen Reife, wird die Bestimmung des Alters durch Röntgendiagnostik angewendet. Dabei kann etwa das Gebiss oder die Handwurzel Auskunft über das ungefähre Alter geben. Ausschlaggebend bei letztgenannter, ist der Grad der Verknöcherung bestimmter Handwurzelknochen, die mit den Jahren zunimmt.
Kritiker argumentieren, dass das Alter von Menschen durch solche Untersuchungen allenfalls grob geschätzt werden könne. Tatsächlich lässt sich das exakte Alter mit den derzeit verfügbaren Methode nur mit einer Schwankungsbreite von plus minus zwei Jahren bestimmen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik, Professor Andreas Schmeling, sagte jedoch der „Welt am Sonntag“: „Zwar kann man nicht das exakte Alter bestimmen, doch der zweifelsfreie Nachweis von Volljährigkeit ist möglich.“
Ein weiterer Kritikpunkt der Altersfeststellung durch Röntgenaufnahmen sind gesundheitliche Bedenken. Beim Röntgen wird ionisierende Strahlung eingesetzt, die in großen Mengen zu Schäden im Organismus führen kann. Forscher gehen heute davon aus, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen Strahlenrisiko verbunden ist. Dabei geht man von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Krebsrisiko aus, schreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – obwohl sich für geringe Dosiswerte wie sie bei einer konventionellen Röntgenaufnahme auftreten, keine sicheren Angaben zum Strahlenrisiko machen lassen. Das BfS rät zur Vermeidung unnötiger Röntgenuntersuchungen.