Berlin. Wenn am 24. September der 19. Bundestag gewählt wird, sind nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes etwa 61,5 Millionen der 81,4 Millionen Menschen in Deutschland aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Unter den Wahlberechtigten sind etwa 3 Millionen Erstwähler.
Das Wahlalter liegt in Deutschland seit 1970 bei 18 Jahren. Damals wurde es von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt. Das Wahlalter von 18 Jahren gilt sowohl für das aktive Wahlrecht, also das Recht, seine Stimme abzugeben, als auch für das passive Wahlrecht, also das Recht, sich selbst zur Wahl aufzustellen.
Deutsche Staatsangehörigkeit ist Wahlvoraussetzung
Das Wahlrecht bei der Bundestagswahl ist zudem an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen auch in Deutschland lebende EU-Bürger nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.
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