Berlin.
Am Mittwoch will die Humboldt-Universität (HU) bekannt geben, ob sie arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen Andrej Holm zieht. Er hatte bei seiner Einstellung als Dozent 2005 verschwiegen, dass er 1989/90 fünf Monate lang als hauptamtlicher Mitarbeiter für die DDR-Staatssicherheit (Stasi) tätig war und eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Stattdessen gab er an, Wehrdienst im Stasi-Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ abgeleistet zu haben. Das wurde im Dezember öffentlich – einen Tag nach seiner Ernennung zum Staatssekretär. Holm rechtfertigte seine falschen Angaben mit Erinnerungslücken, erklärte, nicht wissentlich gelogen zu haben. Sein Status als Offiziersschüler der Staatssicherheit sei ihm nicht bewusst gewesen. Sein Dienst für die Stasi endete mit ihrer Auflösung.
Am Donnerstag vergangener Woche musste Holm dazu eine Stellungnahme bei der HU abgeben. Am Freitag äußerte er sich dazu in einer schriftlichen Erklärung. Der parteilose Politiker, der für die Linke als Staatssekretär nominiert worden war, blieb auch dort bei seiner Darstellung. Ein Bedauern oder gar eine Entschuldigung für seine falschen Angaben enthält das Schreiben nicht. Ob die HU so weit geht, ihn wegen seines Fehlverhaltens zu entlassen, ist fraglich. Ein Vergleich mit anderen Fällen ist schwierig, sie wurden im Lauf der Jahre nicht einheitlich beurteilt. Auch eine Abmahnung wäre möglich. Dann könnte Holm an die Universität zurückkehren, sollte er als Staatssekretär entlassen werden.
Universitätspräsidentin kann ohne Druck entscheiden
Zumindest kann HU-Präsidentin Sabine Kunst nun ohne den Druck entscheiden, dass von ihrer Entscheidung auch wesentlich Holms politisches Schicksal abhängt. Ursprünglich wollte die rot-rot-grüne Koalition erst nach Kunsts arbeitsrechtlichem Votum beschließen, wie es mit Holm weitergeht. Das entschied der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit Unterstützung der Grünen nun anders.
Die Freie Universität (FU) erklärte zum Umgang mit einer möglichen Stasi-Tätigkeit von Mitarbeitern auf Anfrage, dass Prüfungsersuchen an die Stasi-Unterlagenbehörde laut Gesetz grundsätzlich nur bei Leitungsfunktionen erlaubt seien oder wenn der Verdacht einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit bestehe. Die FU prüfe bei Verdachtsmomenten jeden Einzelfall und höre den Betroffenen an. „In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen aufgrund des ermittelten Sachverhalts Einstellungen nicht vollzogen wurden“, teilte FU-Sprecher Goran Krstin mit. Sofern erst nach der Einstellung festgestellt wird, dass ein Beschäftigter für die Stasi tätig war „und somit bei den Angaben gelogen hat“, vollziehe die FU die entsprechenden arbeitsrechtlichen Schritte bis hin zur Kündigung, so der Sprecher.