Solidaritätszuschlag

Soli brachte 200 Milliarden Euro in Bundeskasse

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Seit 1991 wird die Sondersteuer von Arbeitnehmern erhoben – um den Aufbau Ost zu finanzieren. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium erstmals die bisherigen Gesamteinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag berechnet. Eine Abschaffung des Solis ist derweil nicht in Sicht.

Der ursprünglich zur Finanzierung des Aufbaus Ost eingeführte Solidaritätszuschlag hat bis Ende vergangenen Jahres knapp 200 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt gebracht. Den größten Anteil daran hatten mit 46,1 Milliarden Euro die Steuerzahler aus dem bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervorgeht.

Das entsprach fast einem Viertel des Aufkommens seit 1991. Es folgten Bayern (34,5 Milliarden Euro) und Baden-Württemberg (30,9 Milliarden Euro). Die fünf neuen Länder und Berlin steuerten zusammen rund 18,6 Milliarden Euro bei.

Im aktuellen Finanzplan kalkuliert der Bund mit weiteren Einnahmen aus dem Soli. Sie sollen demnach von rund 12 Milliarden Euro in diesem Jahr bis 2015 auf 15 Milliarden Euro steigen. Das entspricht rund fünf Prozent der durchschnittlich erwarteten Steuereinnahmen. Seit 2006 lag das jährliche Aufkommen den Angaben zufolge zwischen 11 und 13 Milliarden Euro.

Die Frage nach konkreten Plänen zur Abschaffung oder Senkung des Zuschlags beantwortet die Regierung mit Nein. Ein Wegfall des Soli würde die Nettokreditaufnahme erhöhen. Falls dadurch Vorgaben der Schuldenbremse überschritten würden, wären „entsprechende Maßnahmen auf der Einnahme- oder Ausgabenseite“ des Etats sicherzustellen.

Der Chef des Beamtenbunds, Peter Heesen, hatte vorgeschlagen, den Soli zum Schuldenabbau umzuwidmen. „Der Aufbau Ost ist erledigt. Mehr ist da nicht aufzubauen“, sagte Heesen. „Im Westen klagen ja schon viele, dass der Osten besser aufgebaut sei als der Westen. Da kann man auch sagen, wir erheben den Zuschlag weiter – aber nicht mehr als Solidarität mit dem Osten, sondern zum Abbau der Schulden.“

Der Solidaritätszuschlag wird derzeit in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Mit dem „Soli“ reagierte die damalige Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) 1991 auf die zu erwartenden Kosten der Wiedervereinigung.

Zunächst wurde der Solidaritätszuschlag von Juli 1991 bis Juni 1992 erhoben, damals in Höhe von 3,75 Prozent. Nach zwei Jahren Pause wurde der Soli 1995 wieder eingeführt. Seit 1998 beträgt die Zuschlagshöhe konstant 5,5 Prozent. Bezahlt wurde er stets von Arbeitnehmern in Ost- und Westdeutschland. Der Soli fließt nur dem Bund zu, ist unbefristet und ist auch nicht zweckgebunden zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer.

( dpa/dapd/bee )