Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt im Straf- und Zivilrecht deutlich ausbauen. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich später verjähren.
„In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden“, sagte Merk der „Passauer Neuen Presse“. „Wenn dann die Verfolgung der Täter an der Verjährung scheitert, ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer.“
Die aktuell bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen aus den 70er- und 80er-Jahren zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre daher für „unabdingbar“.
An katholischen Schulen wie dem Berliner Canisius-Kolleg gibt es mehr Missbrauchsopfer als bisher bekannt. Mehr als 100 ehemalige Schüler hätten sich bei ihr gemeldet, sagte die vom Jesuiten-Orden mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragte Berliner Rechtsanwältin Ursula Raue. Mehrere ehemalige schüler des Canisius-Kollegs, die in den 70er- und 80er-Jahren Opfer sexueller Übergriffe geworden sein sollen, verlangen jetzt eine Entschädigung.
Die Berliner Anwältin Manuela Groll, die gegenwärtig neun Betroffene vertritt, sagte, dass es sich dabei um Summen zwischen 5000 und 10.000 Euro pro Fall handeln könnte, die ihre Mandanten vom Jesuitenorden erwarten. Zunächst werde man jedoch abwarten, was der Orden dazu sage. „Eine außergerichtliche Einigung in dieser Sache wäre jedenfalls das richtige Zeichen für die Opfer.“
Bundesjustizministerin warnt vor "Schnellschüssen"
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dagegen warnte im „Kölner Stadtanzeiger“ (Dienstagausgabe) vor „Schnellschüssen“ in der Debatte um Gesetzesverschärfungen bei sexuellem Missbrauch gewarnt. Merk warf Leutheusser-Schnarrenberger vor, einerseits eine umfassende Aufarbeitung aller Vorfälle in Institutionen der katholischen Kirche zu verlangen. Andererseits sperre sie sich aber gegen eine Änderung im Gesetz, die eine objektive Aufarbeitung durch die Justiz ermöglichen würde.
Bei der Opposition stieß Merks Forderung auf heftige Kritik. „Eine rechtsstaatliche Gesellschaft ist nicht nur eine strafende, sondern auch eine vergebende“, sagte der rechtspolitische Sprecher von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, Morgenpost Online. Die derzeitigen Verjährungsfristen seien vollkommen ausreichend. Die Forderungen von Frau Merk nannte Montag „absurd“: „Das ist keine christliche Politik, sondern fundamentalistische Rachsucht.“
Auch in der Union ist Merks Forderung umstritten. „Eine pauschale Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre ist nicht zielorientiert“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, Morgenpost Online. Entscheidend sei die Schwere des Delikts. Grosse-Brömer sprach sich dafür aus, in minder schweren Fällen die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre anzuheben. Auch sei es sinnvoll, sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich als „Verbrechen“ einzustufen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Bislang kann sexueller Missbrauch von Kindern auch als „Vergehen“ eingestuft werden.
Unterstützung erhielt Justizministerin Merk von der Deutschen Kinderhilfe. „Gerade bei Sexualstraftaten an Kindern können die Opfer manchmal erst nach Jahrzehnten darüber sprechen“, sagte der Vorsitzende Georg Ehrmann dieser Zeitung. Sein Verein fordere daher schon seit Längerem, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre auszudehnen.
Bis zu 20 Jahre Verjährungsfrist
Derzeit beträgt die Verjährungsfrist bei schwerem Kindesmissbrauch 20 Jahre, das heißt, der Täter kann bis zu 20 Jahre nach der Tat strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers und kann damit theoretisch bis zu 38 Jahre dauern. Damit soll es den unmündigen Opfern ermöglicht werden, später als Volljährige innerhalb der Verjährungsfrist selbst Anzeige erstatten zu können. Die Schweiz hatte die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Kindern 2008 per Volksbegehren abgeschafft.
Die Verjährung von Straftaten basiert auf dem Gedanken, dass eine Strafe möglichst zeitnah die Schuld eines Täters ausgleichen und zugleich zu seiner Erziehung und Besserung sowie zur Abschreckung dienen soll. Weil dies bei lang zurückliegenden Straftaten kaum noch sinnvoll scheint, schwindet auch das Bedürfnis des Staates, diese Taten zu sanktionieren.
Die Dauer von Verjährungsfristen richtet sich generell nach der Schwere einer Straftat. Die Spanne reicht von drei bis 30 Jahren und ist im Strafgesetzbuch geregelt. Das schlimmste Verbrechen, Mord, verjährt nie. Ursprünglich war dafür eine Frist von 20 Jahren vorgesehen. Sie wurde mit Blick auf die Nazi-Gräuel in den 1960er Jahren verlängert und 1979 ganz abgeschafft.
Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, wie sie Beate Merk (CSU) für Kindesmissbrauch fordert, ist bislang nur für Taten vorgesehen, die mit lebenslanger Haft bestraft werden. Dazu zählen etwa Hochverrat oder besonders schwerer Totschlag.
Mitwisser sind schwer zu verfolgen
Taten, die mit mehr als zehn Jahren Haft geahndet werden, verjähren nach 20 Jahren. Dazu zählt der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern wie etwa der Beischlaf mit unter 14-Jährigen. Der einfache sexuelle Kindesmissbrauch mit bis zu zehn Jahren Haft verjährt erst nach zehn Jahren. Sind die Opfer zwischen 14 und 18 Jahre alt und werden etwa von einem Lehrer missbraucht, denen sie zur „Ausbildung anvertraut“ sind, liegt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vor. Der Straftrahmen beträgt hier bis zu fünf Jahre und die Verjährungsfrist drei Jahre.
Eine Anzeigepflicht für begangenen Kindesmissbrauch kennt das Strafgesetzbuch indes nicht. Diese Pflicht besteht nur zur Abwehr künftiger schwerer Taten wie eine drohende Vergewaltigung. Mitwisser sind deshalb nur schwer zu verfolgen.