Gesetzesverlängerung

Was die Anti-Terror-Gesetze regeln

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Minister fordern Daten-Regelung

Die Innenminister der Länder haben vom Bund eine schnelle Regelung für die Vorratsdatenspeicherung gefordert.

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Monatelang hat die Koalition um eine mögliche Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze gestritten. Pünktlich zur Sommerpause wurde nun eine Entscheidung gefällt. Morgenpost Online zeigt, was das im Einzelnen bedeutet.

Nach monatelangem Ringen haben sich Union und FDP auf die Verlängerung der meisten Anti-Terror-Gesetze geeinigt . Die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossenen Regelungen werden zum Teil auf vier Jahre befristet weiter gelten, wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin sagte. Vier Regelungen, unter anderem zur Überwachung des Briefverkehrs, sollen auslaufen.

Die Anti-Terror-Gesetze gehen auf die frühere Bundesregierung aus SPD und Grünen zurück. Diese hatte das Paket nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen. Die Regelungen sind bis Ende diesen Jahres befristet, ohne die jetzt erzielte Einigung würden sie auslaufen. Die Gesetze ermöglichen es den Geheimdiensten, im Falle eines Terrorverdachts bei Kurierdiensten, Fluggesellschaften und Telefonunternehmen Auskünfte über den Betreffenden einzuholen. Im Einzelnen heißt das:

  • Finanzunternehmen müssen den Geheimdiensten Auskünfte über Konten, deren Inhaber sowie Kontobewegungen und Geldanlagen geben. Damit soll ermittelt werden, ob Gelder für terroristische Aktivitäten verwendet werden. Künftig können die Geheimdienste diese Informationen bei einer zentralen Stelle einholen können.
  • Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen Verbindungsdaten und Nutzungsdaten offenlegen. Zudem müssen den Geheimdiensten im Bedarfsfall die Standortdaten von Handys übermittelt werden.
  • Die im Zuge der Anti-Terror-Gesetze beschlossene Verlängerung der Speicherfrist für erhobene Daten auf 15 Jahre wird rückgängig gemacht. Somit gilt wieder eine zehnjährige Frist, wobei in Ausnahmen nach oben oder unten abgewichen werden kann.
  • Fluggesellschaften müssen den Geheimdiensten mitteilen, wenn ein Verdächtiger einen Flug gebucht hat. Neu ist die Regelung, dass diese Auskunft bei zentralen Buchungsstellen eingeholt werden kann.
  • Postunternehmen müssen bislang darüber informieren, wer bei ihnen bestimmte Leistungen in Anspruch nimmt – etwa ein Postfach unterhält. Zudem können die Geheimdienste zum Briefverkehr Auskünfte einholen. Da der Briefverkehr im Zeitalter der moderenen Telekommunikation nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, will die Koalition diese Regelung auslaufen lassen.
  • Die Möglichkeit, dass verdeckte Ermittler ein Mikrofon am Körper tragen, soll künftig entfallen (der sogenannte kleine Lauschangriff ). Sie wurde selten genutzt, zudem ist dies für die Beamten ohnehin kein ungefährliches Unterfangen. Zudem gibt es inzwischen andere Möglichkeiten der so genannten Eigensicherung.
  • Die Frage, ob die Geheimdienste überhaupt aktiv werden dürfen, wird künftig restriktiver gehandhabt. Reichten bisher tatsächliche Anhaltspunkte aus, müssen künftig Tatsachen vorliegen. Die Befugnis, Maßnahmen anzuordnen, soll weitgehend von den Diensten auf das Bundesinnenministerium übergehen. Die parlamentarische Kontrolle durch die beiden Gremien des Bundestages, die G-10-Kommission oder das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), wird auf weitere befristete Maßnahmen ausgedehnt.
  • Eine Regierungskommission unter Leitung der beiden Minister für Inneres und Justiz, Hans-Peter Friedrich (CSU) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), soll eine „kritische Gesamtschau“ über die Entwicklung der Anti-Terror-Gesetze vornehmen.

Die Beilegung des Streits vor dem Start in die Sommerpause Mitte Juli war erklärtes Ziel der Koalition. Spekulationen, die Einigung sei als Gegenleistung für die geplanten Steuersenkungen zustande gekommen, wies Leutheusser-Schnarrenberger energisch zurück. „Es gab nie die Absicht, hier Dinge miteinander zu verbinden, die nichts miteinander zu tun haben“, betonte die FDP-Politikerin. Es sei allein um die Sache gegangen. Zugleich dämpfte sie Hoffnungen auf eine rasche Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung, dem zweiten großen Streitthema in der Sicherheitspolitik. Dort sei die Gefechtslage anders.

( AFP/cb )