Nach Verurteilung

Bundeswehrverband wirft NPD-Chef Voigt hinaus

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Bundeswehrverband wirft Udo Voigt raus

Schon seit einer Weile wollte der Bundeswehrverband Udo Voigt loswerden. Jetzt wurde der NPD-Chef wegen Volksverhetzung verurteilt und prombt vom Verband ausgeschlossen. Zuvor hatte der Bundeswehrverband keine Handhabe gegen Voigt.

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Schon seit einer Weile wollte der Bundeswehrverband Udo Voigt loswerden. Doch gegen den NPD-Chef hatte die Organisation keine Handhabe – bis der Politiker wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Jetzt ist Voigt aus dem Verband ausgeschlossen worden. Ihm drohen allerdings noch weitere Konsequenzen.

Nach seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung ist der Chef der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, aus dem Deutschen Bundeswehrverband ausgeschlossen worden. Der Vorstand habe dies einstimmig entschieden, sagte der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Oberstleutnant Ulrich Kirsch, dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Voigt war mehr als 30 Jahre Mitglied des Bundeswehrverbandes. Nach der Verurteilung des NPD-Chefs im April wegen Volksverhetzung gab die Spitze des Bundeswehrverbands grünes Licht für den Ausschluss.

Kirsch sagte der „Süddeutschen Zeitung“ damals: "Wir wollen Herrn Voigt loswerden.“ Der Verband habe aber bisher keine rechtliche Handhabe gesehen, Voigt auszuschließen, da er nicht gegen Satzungsbestimmungen verstoßen habe.

Gegen den 57-Jährigen Voigt, der Hauptmann der Reserve ist, läuft zudem ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht der Bundeswehr. Sollte dies zur Aberkennung des Soldatenstatus' führen, kann Voigt auch aus dem Reservistenverband der Bundeswehr ausgeschlossen werden.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Partei wegen Volksverhetzung und gemeinschaftlicher Beleidigung Ende April zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Voigt und zwei weitere Parteifunktionäre wurden schuldig gesprochen, für die Herstellung eines sogenannten WM-Planers mit rassistischem Inhalt zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich zu sein. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass in dem Flugblatt farbige Nationalspieler diskriminiert und verunglimpft wurden.

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( ddp/AP/cn )