Parteitag

CDU will Deutsch im Grundgesetz verankern

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Bedarf es dieses Bekenntnisses? "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch " – so soll es nach dem Willen des CDU-Parteitags in Stuttgart künftig im Grundgesetz lauten. Dafür stimmte eine große Mehrheit, auch gegen den Willen der Parteiführung. Vor allem Saarlands Ministerpräsident Peter Müller legt Wert darauf.

Die CDU will ein Bekenntnis zur deutschen Sprache ins Grundgesetz aufnehmen. Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart stimmte gegen den Willen der Parteiführung eine große Mehrheit für einen entsprechenden Verfassungszusatz. Dieser soll lauten: „Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Die Partei sieht darin keine Gefahr, dass Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt werden, die eine andere Muttersprache haben.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer, sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: „Deutsch ist das Band, das uns verbindet.“ Sprache sei die Grundlage für den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Das gelte auch für die Integration von Migrantinnen und Migranten.

Bundestagspräsident Norbert Lammert wies darauf hin, dass die meisten Verfassungen der EU-Staaten ein solches Bekenntnis zur Sprache enthalte.

Wenn Deutschland dem folge, sei das eine „schiere Selbstverständlichkeit“ und habe nichts mit einem latenten Nationalchauvinismus zu tun. Die Frage auch schon im Zusammenhang mit der Föderalismusreform besprochen worden.

In der Debatte hatte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla darum gebeten, von einem entsprechenden Beschluss jetzt abzusehen und den Punkt später zusammen mit anderen möglichen Verfassungsergänzungen zu diskutieren. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller meinte hingegen, die Partei müsse sich klar dazu bekennen, „was den Staat ausmacht“. Neben der Flagge gehöre dazu auch die deutsche Sprache. Am Ende widersetzten sich die Delegierten im Sinne Müllers der Parteiführung und stimmten erstmals auf dem Parteitag gegen sie.

Die Formulierung soll nach dem Beschluss in den Artikel 22 Grundgesetz aufgenommen werden. Darin ist bisher Berlin als Hauptstadt festgeschrieben. Ferner heißt es in Absatz 2: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“

Auch der Vorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff, verteidigte den Beschluss: „Sprache ist doch das höchste Kulturgut. Was spricht dagegen, dieses Kulturgut in der Verfassung festzuschreiben?“, sagte er. Die Franzosen hätten doch überhaupt kein Problem, ihre Kulturgüter ähnlich hoch zu halten.

Die dem CDU-Bundesvorstand angehörende ehemalige Ausländerbeauftragte von Berlin-Tempelhof-Schöneberg, Emine Demirbüken-Wegner, meinte, dass die Bedeutung der deutschen Sprache auch von Migranten immer mehr anerkannt werde. „Wir sind weiter als viele denken.“

( AP/dpa/lk )