Bordellbesuche

Sex auf Firmenkosten ist kein Kavaliersdelikt

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Sebastian Jost

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Frivole Partys sind Auswüchse einer bizarren Macho-Kultur. Sie sind unmoralisch und rufschädigend, grenzen an Untreue und Korruption.

Firmen setzen Bordellbesuche und Sex-Partys beim Fiskus ab – der steuerrechtliche Skandal scheint perfekt. Tatsächlich gibt es keine klaren Regelungen, die es unterbinden würden, die Kosten solcher Veranstaltungen als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Auch die Hamburg-Mannheimer, Tochter des Versicherungskonzerns Ergo, hat die Budapester Orgie von der Steuer abgesetzt und fühlt sich damit bisher rechtlich auf der sicheren Seite. Da liegt der Ruf nach schärferen Steuergesetzen nahe.

Allein: Dass klarere Regeln viel ausrichten würden, ist stark zu bezweifeln. Denn schon heute vermeiden Manager, die solche Eskapaden auf Firmenkosten unternehmen, die steuerrechtliche Grauzone – indem sie nebulöse oder gar dreist gefälschte Belege verwenden.

Die Grenzen der Moral werden überschritten

Auch bei der Hamburg-Mannheimer fand sich von den Prostituierten in den Rechnungen kein Wort. Steuerfahnder stehen einem solchen Treiben weitgehend machtlos gegenüber – daran würden auch neue Vorschriften wenig ändern. Deshalb hilft hier kein Gesetz.

Der Ball liegt vielmehr bei den Unternehmen. Derzeit herrscht offensichtlich vielerorts eine Praxis des Wegschauens. Die Gruppe der Bordellbesucher erfreut sich feixend an ihren Abenteuern, kaschiert das Ganze aber für die Buchhaltung und womöglich auch für die Vorgesetzten. Die Unternehmensspitze wird in manchen Fällen mit von der Partie sein, es in anderen gar nicht wissen wollen und beim Rest vielleicht nicht so genau hinschauen.

Sex-Eskapaden auf Firmenkosten werden erst ein Ende haben, wenn sie nicht länger als Kavaliersdelikt betrachtet werden. Schließlich werden nicht nur die Grenzen der Moral überschritten, sondern auch das Äußerste dessen, was im Interesse des Unternehmens noch zu rechtfertigen wäre.

Sex auf Firmenkosten muss hart bestraft werden

Grundsätzlich muss gelten: Was niemand auf der Rechnung sehen will, muss auch streng verboten sein. Genehmigen sich Mitarbeiter Erwachsenenvergnügungen auf Spesenkosten, so handelt es sich um eine besonders extreme Form davon, das Unternehmen als Selbstbedienungsladen zu betrachten – und erfüllt damit den Tatbestand der Untreue.

Und ein Manager, der einen Auftrag deshalb an einen Geschäftspartner vergibt, weil dieser ihn zum gekauften Sex eingeladen hat, ist nichts anderes als korrupt. Deshalb ist es dringend an der Zeit, derart schändliche Auswüchse einer bizarren Macho-Kultur auszuräumen. Man verschwendet Geld und gefährdet das eigene Image.

Vorstände müssen dafür sorgen, dass jedem Mitarbeiter klar ist: Sex auf Firmenkosten wird weder akzeptiert noch geduldet, sondern im ganzen Unternehmen geächtet und hart bestraft – und zwar mit fristloser Kündigung. Was freilich schwierig wird, wenn der Chef bei der Sex-Sause selbst dabei war.