Umstrittenes Medikament

Landgericht weist Duogynon-Klage gegen Bayer ab

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Bayer muss keinen Schadenersatz wegen angeblicher Gesunheitsschäden durch das Medikament Duogynon zahlen. Die Schadensersatzansprüche seien verjährt.

Das Berliner Landgericht hat eine Klage gegen den Pharmakonzern Bayer wegen angeblicher Gesundheitsschäden durch das Medikament Duogynon abgewiesen. Sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche seien verjährt, sagte der Richter der Zivilkammer, Udo Spuhl, in der Urteilsbegründung. Die Verjährungsfrist von 30 Jahren habe spätestens 1975 begonnen, als das Medikament an die Mutter des Klägers als Schwangerschaftstest abgegeben worden sei.

Der Mann habe jedoch erst 2010 eine Auskunftsklage gegen Bayer erhoben. Mit dieser wollte er von dem Unternehmen Informationen über ihm bekannte schädliche Wirkungen des Medikaments erhalten. Der 1976 geborene Kläger führt seine eigenen Behinderungen darauf zurück, dass seine Mutter das Hormonpräparat während der Schwangerschaft einnahm. Die Auskunftsklage sollte dazu dienen, Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen vorzubereiten. Schon bei der mündlichen Verhandlung Ende November hatte das Gericht aber die Ansicht vertreten, jegliche Ansprüche seien verjährt.

Hätten die Richter die Auskunftsklage zugelassen, wären auf das Unternehmen vermutlich eine Reihe von Schadensersatzklagen zugekommen, da dem Verfahren eine Art Pilotcharakter zukam. Duogynon war in den 1970er Jahren Frauen verschrieben worden, um damit zu testen, ob sie schwanger sind. Ein Ermittlungsverfahren gegen den zwischenzeitlich von Bayer übernommenen Hersteller Schering wurde 1980 eingestellt.

Auch Zivilprozesse von Eltern scheiterten, die Missbildungen ihrer Kinder auf das Medikament zurückführten. Ein Firmensprecher hatte im vergangenen Jahr betont, eine Kausalität zwischen den Missbildungen und dem Produkt habe nicht festgestellt werden können. An diesem Erkenntnisstand habe sich nichts geändert.

( Reuters/cat )