Kommentar

Berlin-Wahl 2023: Eine gute Entscheidung für Berlin

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag abgelehnt: Die Wiederholungswahl in Berlin kann stattfinden. Gut so, meint Morgenpost-Chefredakteurin Christine Richter.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Eilantrag abgelehnt: Die Wiederholungswahl in Berlin kann stattfinden. Gut so, meint Morgenpost-Chefredakteurin Christine Richter.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Wiederholungswahl kann stattfinden. Gut so, meint Christine Richter.

Berlin.  Die Spannung ist groß gewesen, doch die Entscheidung, die am Dienstag um 9.30 Uhr bekannt wurde, war dann eindeutig: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Berlin-Wahl am 12. Februar stattfinden kann.

Der Eilantrag von rund 40 Klägerinnen und Klägern aus Berlin, die die komplette Berlin-Wahl 2023 anzweifeln und deshalb erreichen wollten, dass vor einer Entscheidung in der Hauptsache keine Wahl durchgeführt werden darf, wurde abgelehnt. Mit einem knappen Satz. Gut so.

Berlin-Wahl 2023: Bundesverfassungsgericht sorgte für reichlich Unruhe

Am Montag noch hatte das Bundesverfassungsgericht für reichlich Unruhe in den Berliner Parteien gesorgt, als ein Schreiben aus Karlsruhe bekannt wurde, in dem die Kläger zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Ihnen wurde dafür Zeit bis zum 2. März eingeräumt. Lesen Sie auch: Berlin-Wahl 2023: Wirbel um Brief des Verfassungsgerichts

Manch einer deutete das als Hinweis, dass die Karlsruher Verfassungsrichter die Wiederholungswahl ebenfalls in Frage stellten - und entsprechend dem Eilantrag stattgeben könnten. Also die geplante Wahl am 12. Februar absagen oder verschieben könnten.

Tausende haben bei der Berlin-Wahl 2023 schon per Brief gewählt

Doch zwölf Tage vor dem Urnengang haben die Karlsruher Richter anders entschieden. Zum Glück, denn es hätte wohl kein Mensch verstanden, wenn so kurz vor dem seit November feststehenden Wahltermin diese Wahl gestoppt worden wäre. Zumal schon Tausende Berlinerinnen und Berliner per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben.

Die Entscheidung deutet außerdem daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache so sieht wie das Berliner Verfassungsgericht, das wegen der zahlreichen Wahlpannen geurteilt hatte, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen komplett wiederholt werden müssen - und auch in der Hauptsache nicht anders entscheiden wird.

Wahl in Berlin: Der Wahlkampf wird hitzig geführt

Nun herrscht Klarheit: Am 12. Februar haben die Berliner erneut die Wahl. Angesichts des hitzig geführten Wahlkampf, in dem die unterschiedlichen Positionen der Parteien so deutlich wie lange nicht mehr werden, ist auch das gut.