TV-Sendungen

Karfreitag: Darum fallen "Let’s Dance" und "heute-show" aus

| Lesedauer: 2 Minuten
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Es wird wieder getanzt: Let’s Dance geht in die 16. Runde.

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An Karfreitag gibt es weder "Let's Dance" noch die "heute-show": Einige TV-Sendungen fallen aus, sind gar verboten. Das ist der Grund.

Berlin. 
  • An Karfreitag gelten in Deutschland besondere Regeln
  • So müssen etwa einige TV-Shows, darunter "Let's Dance" und die "heute-show" ausfallen
  • Der Grund: Karfreitag ist ein stiller Feiertag

Auch dieses Jahr ist es wieder so: Verschiedene TV-Sendungen werden an Karfreitag ausfallen. Dazu zählen etwa die Promi-Tanz-Show "Let's Dance" bei RTL und die Polit-Satire der "heute-show" im ZDF. Doch warum sind die Sendungen an Karfreitag verboten? Wir erklären, was es mit den besonderen Regeln kurz vor Ostern auf sich hat.

TV-Shows müssen ausfallen: Karfreitag als stiller Feiertag

Vieles, was zu einem normalen Freitag gehört, findet an Karfreitag nicht statt. Der Grund: Der letzte Freitag vor Ostern ist ein sogenannter "stiller Feiertag". An ihm gelten besondere Regeln, die verhindern sollen, dass Gläubige gestört werden. Ähnlich ist das auch an Allerheiligen. Still können aber auch weltliche Feiertage wie der Totensonntag sein. Lesen Sie auch: Brauchtum – Darum ist Wäsche waschen in der Karwoche verboten

Die Sonderregelungen an Karfreitag treffen unter anderem das Nachtleben, diverse Freizeitangebote und Sport-Events. Am "stillen Feiertag" gilt ein strenges Tanzverbot, das auch die Durchführung der Live-Show "Let's Dance" unmöglich macht. Ähnlich ist es auch bei der "heute-show". Dort wird zwar nicht getanzt – dennoch gilt das Format als für einen "stillen Feiertag" nicht angemessen.

Karfreitag: Mehr als 700 Filme am "stillen Feiertag" verboten

Doch nicht nur das: Mehr als 700 Filme dürfen laut Bestimmungen der Organisation Freiwillige Selbstkontrolle in der Filmwirtschaft (FSK) an Karfreitag nicht im TV gezeigt werden, weil durch sie "eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". Zu den "verbotenen" Filmen gehören:

  • Das Leben des Brian (1980)
  • Friedhof der Kuscheltiere (1989)
  • Ghostbusters (1990)
  • Jackass – The Movie (2003)
  • A Nightmare on Elm Street (2010)

Seit langem wird in Deutschland darüber diskutiert, ob diese Regelungen in einem säkularen Staat angemessen und zeitgemäß sind. Bisher sind sie jedoch noch gültig und fallen je nach Bundesland unterschiedlich streng aus. Lesen Sie auch: Ursprung und Bräuche – Warum an Karfreitag kein Fleisch essen?

(fmg)