Was darf man ablichten, was darf man veröffentlichen? Eine Frau klagt, weil sie auf der Straße fotografiert wurde. Der Rechtsstreit des Berliner Ostkreuz-Fotografen Espen Eichhöfer.

Der Fotograf Espen Eichhöfer postierte sich 2013 mit seiner Kamera in der Nähe des S-Bahnhofes Zoologischer Garten, um Straßenszenerien für eine Ausstellung bei C/O Berlin festzuhalten. Zwölf der dort entstandenen Bilder waren auf Stelen vor dem ehemaligen Amerikahaus präsentiert worden, als dieses wegen der Umbauten als neuer Standort für das Ausstellungshaus noch nicht bezugsfähig war. Auf einem war eine Frau beim Überqueren der Straße zu sehen, ihr Blick wirkte gehetzt, in der einen Hand hielt sie eine Designerhandtasche, in der anderen eine Plastiktüte. Sie verklagte den Fotografen und C/O Berlin wegen unerlaubten Abbildens und öffentlicher Zurschaustellung ihres Bildes, außerdem wollte sie ein Schmerzensgeld erstreiten. In einem Prozess im vergangenen Sommer lehnte das Landesgericht Berlin die Geldforderung zwar ab, befand aber, dass der Fotograf die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt habe.

Dagegen will Espen Eichhöfer nun in Revision gehen, zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht, denn für ihn steht nicht weniger auf dem Spiel als die Freiheit der Kunst und die Tradition der Straßenfotografie. „Es geht um die Abwägung, welches Recht höher anzusiedeln ist: das am eigenen Bild oder die Freiheit der Kunst. Mit seinem Urteil hat das Landesgericht Berlin das Persönlichkeitsrecht der Dame über meine künstlerische Freiheit als Fotograf gestellt“, sagt Espen Eichhöfer.

Im besten Fall ein Zeitdokument

Als Paten für die Tradition der Straßenfotografie, in der sich Espen Eichhöfer nach eigener Auffassung bewegte, als er seine Serie anfertigte, gelten Fotografie-Ikonen wie Henri Cartier-Bresson, Garry Winogrand oder Robert Frank: „Meine Fotos sind in dieser Tradition entstanden, sie halten spontane Alltagssituationen fest, die sich ungestellt vor der Kamera abspielen. Eine gelungene Straßenfotografie ist eine Verdichtung oder Zuspitzung vom Leben auf der Straße, im besten Falle ist sie Zeitdokument, Bestandteil des kollektiven Bildgedächtnisses.“

Das Fehlen solcher Gedächtnisbilder ist als Verlust nicht zu unterschätzen. Und tatsächlich wäre, so Sebastian Graalfs, der Anwalt von Espen Eichhöfer, „die lange Tradition der Straßenfotografie, so wie wir sie aus vielen Ausstellungen und Bildbänden kennen, rechtswidrig“, wenn das Urteil des Berliner Landgerichts so bestehen bliebe. Künstlerische Fotografen hätten dann eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder sie verzichten ganz auf die Tradition der Straßenfotografie oder sie holen vorab von jedem Abgebildeten schriftliche Einverständniserklärungen ein – mit ebenfalls fatalen Folgen. Denn auch damit wäre laut Espen Eichhöfer das Wesen der Straßenfotografie gefährdet: „Diese erfordert eine ungestellte Situation auf der Straße, den unbeobachteten Moment, der unmittelbar zerstört wäre, sobald man die Passanten anspräche.“

Meilensteine der Fotografiegeschichte

Das sieht Felix Hoffmann, Chefkurator von C/O Berlin, ganz ähnlich und verweist auf die lange Historie dieser Gattung: „Viele Momente der Straßenfotografie wären gar nicht möglich gewesen, wenn die Fotografen die Abgebildeten vorher angesprochen hätten. Heute sind es Meilensteine der Fotografiegeschichte.“

Aus diesem Grund ist Sebastian Graalfs, der Anwalt Eichhöfers, der Auffassung, dass der Konflikt auf höchstrichterlicher Ebene entschieden werden muss, damit hier mehr Rechtssicherheit entsteht: „Fotografen, die sich in der Tradition dieser Kunstgattung bewegen, müssen wissen, ob es im künstlerischen Rahmen künftig weiterhin möglich sein wird, den Alltag auf der Straße zu dokumentieren.“

Auch Ausstellungshäuser wären betroffen

Sollte zugunsten der Persönlichkeitsrechte entschieden werden, sind nicht nur Fotografen, die der Tradition der Straßenfotografie verpflichtet sind, davon betroffen, sondern auch Ausstellungshäuser wie C/O Berlin. „Wir könnten ganze Ausstellungen nicht mehr machen“, meint Felix Hoffmann. „Aus diesem Grunde ist diese Entscheidung wegweisend, selbst wenn der Fall erst einmal banal wirkt.“

Aus einer eher unbedeutenden Klage über die Rechtmäßigkeit einer künstlerischen Fotografie auf der Straße ist nun also das Ringen um einen Präzedenzfall geworden. Eine recht unerwartete Entwicklung, zumal der Fotograf Espen Eichhöfer beteuert, dass er das umstrittene Bild wahrscheinlich freiwillig aus der Ausstellung entfernt hätte, wäre die Dame persönlich mit dieser Bitte an ihn herangetreten.

Von Ostkreuz unterstützt

Doch nun ist er sich der Tragweite des Urteils bewusst und wird darin auch von der renommieren Fotografenagentur Ostkreuz, der er selbst angehört, unterstützt. Damit er zumindest finanziell den notwendigen Atem für die weiteren Verfahren behält, wirbt er derzeit in einer Crowdfunding-Kampagne auf der Webseite Startnext Spenden für die Prozesskosten ein. Er hat 13.009 Euro bereits erhalten. 14.000 Euro benötigt er, falls er in der letzten Instanz verlieren sollte. Sollte er gewinnen, wird er das gespendete Geld einem Symposium zur „Street Photography“ übertragen.

Bei Espen Eichhöfer hat der Streit schon jetzt Auswirkungen auf seine künstlerische Arbeit: „Im Moment würde ich mich hüten, eine ähnliche Herangehensweise zu wählen.