Neue Artenschutz-Bürokratie bringt deutsche Instrumentenbauer in eine schwierige Lage. Naturschutzbehörden wollen Nachweise haben

Das, was da in Ludwig Franks Oboenwerkstatt in Pankow unter der Fräsmaschine auf den Boden schneit, ist für Mitteleuropäer nicht gleich zu identifizieren: Es ist Grenadill-Holz, die Späne sind pechschwarz. Man verwendet die harte, aber flexible Palisander-Holzart für die Wirbel von Geigen und Bratschen und die Griffbretter von Gitarren. Oboen, Klarinetten und Blockflöten bestehen fast ausschließlich aus diesem Holz. Auch Kinder kommen in der musikalischen Früherziehung schnell mit diesem Stoff in Kontakt – über die beliebten schwarzbraunen Klanghölzer.

Seit der Artenschutzkonferenz im südafrikanischen Johannisburg ist das afrikanische Grenadill, wie alle Palisander-Holzarten, besonders geschützt. Als sie das neue Abkommen 150 Staaten zur Umsetzung vorlegten, hatten die Artenschützer vor allem die chinesische Möbelindustrie im Auge, die Grenadill in großen Mengen verbaut. Hersteller von Spitzeninstrumenten in Deutschland sind nun in einer Notlage. Sie sind mit absurden Forderungen der Behörden konfrontiert, obwohl nur fünf Prozent des weltweiten Grenadill-Bestandes für Instrumentenbau verwendet werden.

60.000 Kanteln Grenadill-Holz lagert Frank in seiner Werkstatt ab – Vorrat für die nächsten 15 Jahre. Er soll nun für jede einzelne Kantel Eingang, Abgang und Verwendung in einem Buch dokumentieren. „So ein Buch kann ich mir allein schon gar nicht vorstellen“, knurrt Frank, der in diesem Jahr vor lauter Bürokratie noch keine einzige Oboe gebaut hat. Normalerweise werden für solche internationale Abkommen Umsetzungsrichtlinien erarbeitet, die für die Handhabbarkeit in der nationalen Gesetzgebung sorgen. Für den deutschen Instrumentenhandel mit seinen kleinen Holzmengen ist das nicht passiert. Und doch kontrollieren seit Januar deutsche Naturschutzbehörden den Besitz, den Import und Export dieses Holzes. Für Frank ist das eigentlich kein Problem. Es sei in seinem Interesse, dass in afrikanischen Herkunftsländern wie Tansania und Mosambik nachhaltig mit den Rohstoff umgegangen werde. Die neuen bürokratischen Hürden in Deutschland indes nützen den Bäumen in Afrika wenig. Berlin macht den In­strumentenbauern das Leben am schwersten, allein für die hiesige Untere und Obere Naturschutzbehörde muss Ludwig Frank für jede zu exportierende Oboe rund 600 Euro für Formulare ausgeben. „Drei Behörden wollen sicherstellen, dass dieser Baum auch wirklich dieser Baum ist, von dem wir behaupten, dass es dieser Baum war.“ Obwohl man auch in Sachsen an internationalen Richtlinien wenig ändern kann, sitzen hier die in Sachen Musik kompetenteren Beamten – schließlich ist der Instrumentenbau im Vogtland ein ernstzunehmender Wirtschaftszweig.

Zu seinen Kunden zählt Ludwig Frank namhafte Holzbläser aus Berlin wie den Star-Oboisten der Berliner Philharmoniker Albrecht Mayer sowie Mitglieder der Staatskapelle – aber auch Orchestermusiker aus den USA, Japan und China. Es geht Frank da wie vielen kleineren Werkstätten: Sie leben vom Verkauf weniger handgefertigter Spitzeninstrumente ins Ausland. Andere europäische Länder haben ihren Instrumen- tenbauern das bürokratische Kleinklein erspart – die Schweiz hat die strengen Ausfuhrbestimmungen sogar vorläufig ausgesetzt, weil sie für Instrumentenbauer nicht umsetzbar sind.

Nun hätten die deutschen Kollegen einen Nachteil, sagt Winfried Baumbach, Geschäftsführer beim Bundesverband deutscher Musikinstrumentenhersteller: „Die Wettbewerbsverzerrungen, die da entstehen, darf man nicht unterschätzen – zum Nachteil einer eh schon kleinen Branche.“ Baumbach hofft darauf, dass die Artenschutzkonferenz in Johannesburg demnächst Fußnoten zum neuen Abkommen entwirft, die den Instrumentenbauern das Leben leichter machen.