Der Senat hat dem Entwurf des Zuschussvertrages mit der Stiftung Oper in Berlin am Dienstag zugestimmt. Der Vertrag, dem jetzt noch das Abgeordnetenhaus zustimmen muss, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 und sieht in den Jahren 2017 bis 2020 einen jährlichen Gesamtzuschuss an die Stiftung von 141,2 Millionen Euro vor. Davon erhält die Deutsche Oper rund 45,8 Millionen, die Staatsoper 49,5 Millionen, die Komische Oper 35,8 Millionen und das Staatsballett 8,8 Millionen Euro. Das Stiftungsdach mit Generaldirektor Georg Vierthaler wird mit 1,1 Millionen Euro bezuschusst.
Bereits im laufenden Haushaltsjahr wird der Gesamtzuschuss um 2,8 Millionen auf 138,1 Millionen Euro erhöht, um die Tariferhöhungen für die rund 1900 Beschäftigten der Opernstiftung teilweise auszugleichen. Mit dem Vertrag soll den drei großen Opernhäusern der Stadt sowie dem Staatsballett eine finanzielle Basis gegeben werden, damit sie auch in Zukunft international künstlerisch konkurrenzfähig bleiben. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stiftung, eine zwischen den künstlerischen Betrieben abgestimmte Spielplangestaltung zu sichern, ein zielgerichtetes Marketing zu koordinieren und strukturelle Maßnahmen vorzunehmen, die die Leistungsfähigkeit langfristig absichern.
BM