Jonathan Meese

Gericht akzeptiert Hitlergruß als Teil von Kunstperformance

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Foto: Uli Deck / dpa

Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. Der Berliner Künstler Jonathan Meese wurde freigesprochen.

Als im „Hitlergruß-Prozess“ das Urteil gefallen ist, zeigt sich der Berliner Künstler Jonathan Meese erleichtert und setzt seine goldene „Brille des Sieges“ auf. „Die Kunst hat triumphiert. Jetzt bin ich befreit“, sagt er. „Jetzt werde ich erst einmal jede Ideologie wegpennen.“ In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kassel war er meist der private Meese, doch nun ist sie wieder da, die Bühnenfigur Jonathan Meese.

Auch am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag, trägt der 43-Jährige einen schwarzen Trainingsanzug, den er auch bei Auftritten anhat, lediglich die Sonnenbrille fehlt zunächst. In seinem fast halbstündigen letzten Wort zeigt er sich von seinen beiden Seiten. Während der Plädoyers wirkt Meese angespannt. Mit gefalteten Händen dreht er nervös seine Daumen.

Am Ende stand der Freispruch für Meese: Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. „Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen worden. Er hatte in einem „Spiegel“-Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ im Juni 2012 in Kassel die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben.

Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta „aufgeladen mit Kunst“ gewesen. Das Strafgesetzbuch erlaube den Hitlergruß und andere NS-Symbole, wenn dies „der Kunst dient“. Dies sei hier der Fall gewesen.

Meese hatte sich von jeder Ideologie distanziert

Meese hatte sich in seinem fast eine halbe Stunde dauernden Schlusswort zuvor von jeder Ideologie distanziert. „Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben. Das geht“, betonte er. Noch zum Prozessauftakt geriet sein Auftritt vor Gericht zu einer Performance. In Stakkato-Sätzen hatte er seine Thesen vorgetragen, eine Art Plädoyer in eigener Sache – und dritter Person: „Kunst ist menschenparteilos! Meese macht so genannten Hitlergruß im Schutzraum der Kunst.“

Gerade dieser letzte Satz benutzte eine wichtige Formulierung in Bezug auf den „Schutzbereich der Kunstfreiheit“. Die Kunstfreiheit ist in Deutschland ein Teil des Grundrechts und in Artikel 5 Absatz 3 festgehalten: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Geschützt sind vom Gesetz die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.

Wobei es in der heutigen Rechtsprechung längst einen offeneren Kunstbegriff gibt. Kunst ist demnach nicht nur in den traditionellen Formen wie Literatur, Malerei oder Musik existent, sondern durch einen subjektiven schöpferischen Prozess gekennzeichnet. Das macht manches komplizierter, denn nunmehr ist Kunst das, was der Künstler als Kunst bezeichnet, auch wenn andere darüber streiten. Dann landet das Ganze wie im Fall von Meese vor Gericht.

Üblicherweise bewegt sich die Kunstfreiheit im Spannungsfeld zwischen politischer Meinungsäußerung und allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Ersteres betrifft etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“. Die Darstellung des Schauspielers Gustaf Gründgens in Klaus Manns Roman „Mephisto“ berührte hingegen Persönlichkeitsrechte. Die Kunstfreiheit ist nicht grenzenlos, muss aber letztlich im Einzelfall verhandelt werden.

Mögliche Berufung wird geprüft

Staatsanwalt Enrico Weigelt betonte am Mittwoch, er werde das Urteil auf eine mögliche Berufung prüfen. „Dann mal schauen, was man draus macht.“ Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, sagte Weigelt. Im Namen der Kunst dürfe man auch nicht straflos töten, verletzen oder einsperren. Die Verteidigung des 43-jährigen Künstlers hatte auf Freispruch plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen. Meese sei nicht als Privatmensch dort gewesen, sondern als Bühnenfigur. Es sei keine persönliche Äußerung gewesen. „Es handelte sich unzweifelhaft um ein Werk der Kunst“, betonte sein Verteidiger Pascal Decker. Anwältin Heide Sandkuhl konstatierte: „Man muss das, was Jonathan Meese macht, nicht mögen, aber man darf es nicht verurteilen.“ Dem folgte das Gericht.

Verhandelt wurde aber nicht Meeses Kunstkonzept, sondern ein ganz konkreter Auftritt. Während der Veranstaltung „Größenwahn in der Kunstwelt“ hob Meese zweimal den Arm zum Hitlergruß. Das wurde vor Gericht in einen einmaligen Vorgang zusammengefasst. Juristisch galt es zu klären, ob die Veranstaltung als Performance oder normales Künstler-Gespräch zählte. Dazu wurden die beiden „Spiegel“-Journalistinnen Ulrike Knöfel und Marianne Wellershoff als Zeuginnen gehört. Sie plädierten natürlich beide für Performance. Später sollte dann der Kunst-Sammler Harald Falckenberg als sachverständiger Zeuge zu Wort kommen. Aber die Verhandlungen hatten selbst skurrile Züge. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde Falckenberg abgelehnt. Argumentation: Wie soll ein Sammler, der Meese mit entdeckt hat, die Sache neutral bewerten?

Den Handschlag verweigert

Nachdem das Gericht einen weiteren Gutachter, Prof. Wolfgang Ullrich aus Karlsruhe, zur Kommentierung von Meeses Kunst als Kunst abgelehnt hatte, stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Dieser wurde an jenem Prozesstag um 18.45 Uhr abgelehnt, woraufhin Meese-Anwalt Decker neuerlich dazwischengrätschte und einen zweiten Befangenheitsantrag stellte. Diesmal gegen den Richter, der über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden hatte. Denn er, zugleich Pressesprecher des Amtsgerichts, hatte Meeses Anwälten zum Prozessauftakt die Hand gegeben, dem Künstler jedoch den Handschlag verweigert. Das war verdächtig.

Der sogenannte Kasseler Hitlergruß-Prozess ist damit vorbei. In Mannheim dagegen droht Meese noch juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.

( BM )