Das Ohm’sche Gesetz ist leichter zu lernen als zu schreiben. Oder muss es gar das ohmsche Gesetz heißen?

Um das Jahr 1825 experimentierte der deutsche Physiker Georg Simon Ohm mit einer aus heutiger Sicht primitiven Versuchsanordnung aus Kupfer- und Zinkplatten in verdünnter Säure, um eine Formel für die Proportionalität zwischen Stromstärke und Spannung in einem elektrischen Leiter zu definieren. Doch keine Bange, es geht hier nicht um die Physik. Wir bleiben bei der Deutschstunde, denn es scheint leichter zu sein, im Physiksaal die Spannung mit einem Drehwiderstand zu regeln als das zugrunde liegende Gesetz korrekt auf Deutsch zu schreiben. Heißt es a) Ohmsches Gesetz, b) ohmsches Gesetz oder c) Ohm’sches Gesetz?

Die Schreibweise unter a) („Ohmsches Gesetz“) war bis 1996 die einzig korrekte, ist es seit der Rechtschreibreform jedoch nicht mehr. Die beiden Möglichkeiten unter b) und c) sind orthografisch richtig. Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden wie andere Adjektive kleingeschrieben. Wenn wir einen Eigennamen zum Eigenschaftswort (Adjektiv) machen wollen, bietet sich die Nachsilbe -(i)sch an. Dann sind wir beim ohmschen Gesetz oder beim ohmschen Widerstand. Solchen Wortbildungen mangelt es häufig an der Klarheit auf den ersten Blick, um zu erkennen, wo der Name zu Ende ist und die Nachsilbe beginnt.

Das gilt für Ungetüme wie das elisabethanische England (unter der Regierung Elisabeths der Ersten) als auch für den musilschen Essayismus, wobei nicht jeder gleich auf den Dichter Robert Musil tippen wird. Um die Grundform der Personennamen zu verdeutlichen, können die Namen im Adjektiv großgeschrieben werden, müssen in diesem Fall aber unbedingt durch einen Apo-stroph von der Nachsilbe isoliert werden: die Musil’sche Erzählweise, die Einstein’sche Relativitätstheorie und, wie oben erwähnt, das Ohm’sche Gesetz oder der Ohm’sche Widerstand.

Unser experimentierender Physiker Ohm hat einen Familiennamen mit nur drei Buchstaben. Aber es gibt Personennamen, die etwas komplizierter sind, zum Beispiel Ursula von der Leyen. Wie transformiert man diese Teile nun zu einem Adjektiv? Auf die gleiche Weise wie beschrieben, nur kommen wir hierbei ohne Bindestriche nicht aus: der von-der-leyensche Traditionserlass. Es mag ja sein, dass irgendjemand unsere Verteidigungsministerin nicht kennt und nun versucht, aus der Adjektiv-Fügung den Familiennamen herauszulösen. Helfen wir deshalb mit einem Großbuchstaben, der wiederum einen Apostroph nach sich zieht: der von-der-Leyen’sche Erlass.

Die Adjektivierung von Ortsnamen funktioniert nach dem gleichen Prinzip, solange auch hier die Endung -(i)sch verwendet wird: die brandenburgische Küche, die mecklenburgische Eigenart. Bei Doppelnamen müssen wir zum Bindestrich greifen: die bad-münstereiflerischen Zimmerpreise.

Häufiger sind die Bildungen auf -er, und diese Ableitungen schreibt man ausnahmslos groß: der Leipziger Hauptbahnhof, die Lübecker Straße, das Schwäbisch Haller Rathaus (auch korrekt: Schwäbisch-Haller Rathaus), die Bad Münstereifler (oder: Bad-Münstereifler) Kurgäste und der Den Haager (auch: Den-Haager) Gerichtshof. Endet ein Ort auf „e“, wird das „e“ nicht verdoppelt: das Celler Gestüt.

Immer klein werden die von Personennamen abgeleiteten Adjektive auf -istisch, -esk und -haft geschrieben: darwinistische Thesen, kafkaeske Figuren oder rilkehafte Verse. Drei korrekte Möglichkeiten gibt es bei den Potemkinschen, potemkinschen oder Potemkin’schen Dörfern.

Die Zugehörigkeit zu Berlin wird heute überwiegend mit dem flexionslosen Adjektiv Berliner ausgedrückt, das immer großgeschrieben wird: eine Berliner Weiße. Die Adjektive berlinisch und berlinerisch beziehen sich dagegen auf charakteristische Eigentümlichkeiten des Berliners, vor allem auf seine Sprache: die berlinische Mundart, ein typisch berlinerisches Wort.

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