Schulanfang um 7. 35 Uhr - wer darf so etwas beschließen?
Ratgeber
Schulanfang um 7. 35 Uhr - wer darf so etwas beschließen?
Ich bin Elternvertreterin in der zweiten Klasse meiner Tochter und habe gerade über eine Entscheidung der Schulkonferenz erfahren, dass der Unterrichtsbeginn nun bindend - im offenen Anfang - auf 7.35 Uhr vorverlegt wurde. Wir sind erbost und möchten nicht, dass so eine einschneidende Veränderung über unsere Köpfe hinweg beschlossen wird. Müssen wir uns mit der Entscheidung abgeben? Was passiert, wenn wir die Kinder wie bisher um 7.50 Uhr zur Schule schicken? Maria W., per E-Mail
Ein früher Schulbeginn entspricht nicht den neueren Forschungen zum Biorhythmus von Schülern. Gleichwohl kann jede Schule den Beginn des Unterrichts eigenständig festlegen. Die Schulkonferenz, in der Eltern gleichberechtigt vertreten sind, trifft diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Sofern nicht bereits im Vorfeld der Entscheidung geschehen, sollte das Problem in der Gesamtelternvertretung zum Thema gemacht werden. Hier kann nach den Gründen für die Änderung gefragt werden.