Ja, als Ausnahmefall kann die Schule gestatten, dass Kinder wegen Filmaufnahmen vom Unterricht freigestellt werden, denn Beurlaubungen vom Unterricht dürfen aus wichtigem Grund erfolgen. Die unterschiedlichen Meinungen resultieren aus den "Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht" (AV Schulpflicht), die im Jahr 2008 beschlossen wurde. Der ursprüngliche Passus, der die bis dahin herrschende, in die Kritik geratene Praxis in Richtung eines generellen Verbotes einer Befreiung verschärfen sollte, wurde letztendlich relativiert. Die geltende Formulierung lautet: "Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn die Beurlaubung zur Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen, einschließlich Werbeaufnahmen, oder an ähnlichen Veranstaltungen beantragt wird." Mit der Formel "in der Regel" wird einerseits klargestellt, dass eine Befreiung aus diesem Grund prinzipiell nicht erwünscht ist, aber dennoch möglich sein kann.
Ratgeber
Dürfen Schüler wegen Filmaufnahmen beurlaubt werden?
An der Schule meiner Tochter, die zurzeit die neunte Klasse besucht, gibt es widersprüchliche Meinungen zur Frage, wann Schüler wegen Filmaufnahmen vom Unterricht befreit werden können. Darf meine Tochter überhaupt an den Drehtagen in der Schule fehlen, und wie lange kann sie gegebenenfalls beurlaubt werden? Marion S., per E-Mail