Urteil
Urteil: Abhebungen müssen nicht an Erben gegeben werden
Hebt die Lebensgefährtin des Erblassers zu dessen Lebzeiten Geld von seinem Konto ab, muss sie diese Beträge später nicht an die Erben herausgeben. Voraussetzung ist, dass der Erblasser keine Einwände gegen die Abhebungen erhoben hat. Das entschied das Landgericht München I (Az.: 34 O 25145/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.