Bei Müllrose

Schleuser pferchte Flüchtlinge in Lkw zusammen - Prozess

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Ulrich Kraetzer
Das Schleuserfahrzeug wird von der Polizei untersucht

Das Schleuserfahrzeug wird von der Polizei untersucht

Foto: Patrick Pleul / dpa

Der Laster-Fahrer war im September vergangenen Jahres kontrolliert worden. Auf der Ladefläche soll er 51 Flüchtlinge versteckt haben.

Frankfurt (Oder).  Als die Beamten der Bundespolizei am 16. September vergangenen Jahres um kurz nach 2 Uhr nachts auf der A12 in der Nähe von Müllrose einen Lastwagen kontrollierten, mochten sie ihren Augen nicht trauen. Denn auf der Ladefläche fanden sie 51 Flüchtlinge, unter ihnen auch 17 Kinder, die unter menschenunwürdigen Bedingungen zusammengepfercht waren. Bei einem der Menschen, die aus dem Irak und Syrien stammten, bemerkten sie Hinweise auf eine Dehydrierung. Außerdem sahen die Beamten, dass die Flüchtlinge in dem Lkw sogar ihre Notdurft verrichten mussten. Ein Sprecher der Bundespolizei sprach später von einem „erschütternden Bild“.

Der Fahrer des Lastwagens muss sich nun vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den 46-jährigen türkischen Staatsbürger startet am Dienstag vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder). Die Fahrt mit den 51 Flüchtlingen, die die Bundespolizei auf der A2 beendete, war mutmaßlich nicht seine einzige ille­gale Aktion. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm daher in zwei Fällen das Einschleusen von insgesamt 71 Menschen vor. Laut Anklage brachte er die Menschen in Lebensgefahr. Im Fall eines Unfalls oder einer Notbremsung hätten sie sich erheblich verletzen können – durch ungesicherte Ladung und weil sie selbst nicht angeschnallt waren.

Die Männer lassen sichihre Dienste gut bezahlen

Das illegale Geschäft der Schleuser floriert seit Jahren an der deutsch-polnischen Grenze. Kaum ein Flüchtling kommt auf eigene Faust über Oder und Neiße, der illegale Transfer ist in der Regel von Schleuserbanden organisiert, die sich dafür gut bezahlen lassen. Dieser strafbare Reisetourismus läuft nach Erkenntnissen der Ermittler vorwiegend mit Taxis, Kleintransportern oder privaten Autos. Dass Flüchtlinge allerdings in großem Stil per Transporter geschmuggelt werden, sei außergewöhnlich, sagte Ulrich Scherding, Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). „Seit dem Wegfall der Grenzkontrollen 2007 haben wir so etwas ansonsten noch nicht erlebt“, sagte Scherding.

Nach Angaben der Bundespolizei waren die 51 Flüchtlinge, die die Bundespolizei im September in dem Lastwagen auf der A12 entdeckte, in Rumänien zugestiegen und mit dem Laster bereits seit zwei Tagen unterwegs. Die Ladefläche sei verschlossen gewesen. Die Route nach Deutschland soll von Rumänien über Ungarn, die Slowakei, Tschechien und Polen geführt haben. Der Fahrer des Lastwagens sitzt seit der Kontrolle an der Anschlussstelle Müllrose in Untersuchungshaft.

Die Anklagebehörde legt dem mutmaßlichen Schleuser noch einen zweiten Fall zur Last. Der Mann soll bereits im August 2017 insgesamt 20 illegale Flüchtlinge auf die gleiche Weise nach Deutschland gebracht haben. Bundespolizisten hatten die Iraker und Iraner an einer Bundesstraße unweit der Grenze aufgegriffen, wo die Flüchtlinge zu Fuß in Richtung Berlin unterwegs gewesen waren. Gegenüber den Ermittlern hatten sie angegeben, dass der Lkw-Fahrer sie nach dem Grenztransfer an der Straße abgesetzt hatte.

Die Geflüchteten waren plötzlich verschwunden

Der Fall des gestoppten Schleuser-Lastwagens auf der Autobahn 12 hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil fast alle der aufgegriffenen Flüchtlinge später aus der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree) verschwanden, ohne sich abzumelden. Von den ursprünglich 48 verschwundenen Irakern haben 40 nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums inzwischen in anderen Orten Asylanträge gestellt. Von acht weiteren Flüchtlingen, die zur Fahndung ausgeschrieben worden waren, fehlt laut der Behörde bis heute jede Spur. Für den Strafprozess gegen den Lastwagenfahrer sind am Amtsgericht Frankfurt (Oder) insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt worden. Laut Strafrecht droht dem Angeklagten im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Bis zu zehn Jahre Haft

Strafen: Das Einschleusen von Ausländern kann laut Aufenthaltsgesetz mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Erfolgt das Schleusen gewerbs- oder bandenmäßig, mit Waffen oder unter unmenschlichen oder lebensgefährlichen Bedingungen, sind Strafen von bis zu zehn Jahren möglich. Strafbar ist bereits der Versuch des Schleusens.

Kontrollen: Am Donnerstag vergangener Woche griffen Bundespolizisten in einer Regionalbahn in Thüringen eine irakische Familie ohne Aufenthaltsgenehmigung auf. Die Eltern gaben an, mit einem Lkw eingereist zu sein. Bereits am Dienstag nahmen Beamte bei Grenzkontrollen auf der A93 zwei mutmaßliche Schleuser fest. Ein Pole wird beschuldigt, drei nigerianische Staatsangehörige illegal ins Land gebracht zu haben.

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( mit dpa )