Kein Scherz: Ein Hotel-Geschäftsführer soll Bußgeld zahlen, weil er für einen Holzstapel im Garten keine Baugenehmigung hat.
Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam schafft es mit einer erneuten Bürokratie-Posse in die überregionalen Medien: Der Geschäftsführer des Vier-Sterne-Inselhotels Hermannswerder soll 1250 Euro Bußgeld bezahlen – weil er für einen Holzstapel im hoteleigenen Garten keine Baugenehmigung vorzuweisen hat. Die Bauverwaltung begründet ihre Entscheidung damit, dass der Stapel nun mal durch seine „eigene Schwere“ mit dem Boden verbunden sei. Daher stelle er eine bauliche Anlage dar. Das ZDF hatte die Posse als „Hammer der Woche“ in seinem „Länderspiegel“ am vergangenen Sonnabend vorgestellt.
Laut Stadtverwaltung Potsdam handelt es sich bei dem Garten des Inselhotels um einen außerstädtischen Bereich. Offiziell will das Amt unter Verweis auf eine individuelle Auseinandersetzung keine Stellungnahme dazu abgeben. Es wird allerdings darauf verwiesen, dass das Hotel in einem Landschaftsschutzgebiet liege. Hotel-Geschäftsführer Burkhard Scholz muss zur Kenntnis nehmen: In einem Landschaftsschutzgebiet darf offenbar kein Holz gelagert werden. Er hatte natürlich nie eine Baugenehmigung dafür beantragt.
Potsdam wird seinem preußischen Erbe damit erneut gerecht, zumindest, was die Ordnungsliebe betrifft. In diesem Monat noch werden sich die Stadt und zwei Hauseigentümer beim Amtsgericht treffen, und das wegen ein paar Grasbüscheln, die unerlaubt zwischen den Pflastersteinen des Neuen Marktes hervorlugten. Ende Juni 2015 stachen sie einem Kontrolleur des Ordnungsamtes in die Augen. Der Beamte schoss zwei Beweisfotos, auf denen das Spontanbiotop auf Gehweg und Hauswand des Bürgerhauses Am Neuen Markt 2 gut zu erkennen ist. So gingen zwei gleichlautende schriftliche Verwarnungen bei dem Rechtsanwaltspaar Claudia Frank und Wolfgang Probandt, den Eigentümern des Hauses, ein. Sie sollten je 25 Euro zahlen. Der Fall soll am 11. und 18. Februar gerichtlich verhandelt werden.
gma/kst