Der brandenburgische Ex-Innenminister Rainer Speer fordert nach der von “Bild“ enthüllten Unterhaltsaffäre 150.000 Euro Schmerzensgeld. Nun dreht die Zeitung den Spieß um und verklagt ihrerseits den Ex-Minister.
In der Regel sind es die Politiker, die juristisch gegen Medien vorgehen. Jetzt aber hat die „Bild-Zeitung“ den Spieß umgedreht und den brandenburgischen Ex-Innenminister Rainer Speer verklagt. Sie will klar stellen lassen, dass der SPD-Politiker keinen Anspruch auf Geldentschädigung hat. Die sogenannte negative Feststellungsklage sei bereits beim Landgericht Berlin eingereicht worden, sagte der Sprecher der Axel Springer AG, Tobias Fröhlich, am Mittwoch.
Speers Rechtsanwalt Johannes Eisenberg hatte am 8. Oktober in einem Brief an „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann, den Verlag Axel Springer, die BZ Ullstein und andere gefordert, binnen drei Tagen außergerichtlich Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro zu zahlen. Ansonsten werde zu prüfen sein, ob die Forderung nicht sogar noch erhöht werden müsse. Der Anwalt warf „Bild“ und verschiedenen Mitarbeitern der Redaktion vor, mit Veröffentlichungen über die Unterhaltsaffäre des Ministers die Persönlichkeitsrechte von Rainer Speer verletzt zu haben. Eine entsprechende Klage reichte er bei Gericht jedoch nicht ein.
Der damalige Innenminister und enge Vertraute von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) war Ende August von Journalisten der „Bild-Zeitung“ mit Vorwürfen konfrontiert worden, wonach statt ihm selbst der Staat jahrelang für den Unterhalt seiner mittlerweile 13-jährigen, unehelichen Tochter aufgekommen ist. Er versuchte daraufhin vergeblich, mit einstweiligen Verfügungen die Veröffentlichung von E-Mails zu verhindern, die diesen Verdacht stützten. Schließlich gab Speer zu, dass er der Vater des Kindes seiner früheren Geliebten aus dem Umweltministerium ist. Nach massivem öffentlichem Druck trat der heute 51-Jährige am 23. September von seinem Amt als Innenminister zurück und zahlte rückwirkend den Unterhalt an das Jugendamt Potsdam. Zum Ende des Jahres gab er auch sein Abgeordnetenmandat im Brandenburger Landtag auf.
Dass „Bild“ nun in die Offensive geht, hat nach Ansicht des Speer-Anwalts keine Aussicht auf Erfolg. In einer Pressemitteilung warf er der „Axel Springer Gruppe“ vor, „rücksichtslos in die Privat- und Geheimsphäre von Speer eingedrungen zu sein“.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten bestätigt, dass die von dem geklauten Laptop Speers stammenden Daten an die „Bild“-Zeitung „verhökert“ worden seien.
„Die Klage des Axel Springer Verlags, mit der dieser feststellen lassen will, dass Rainer Speer kein immaterieller Vermögensschadensersatz zusteht, wird abgewiesen werden“, so Eisenbergs optimistische Einschätzung.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, sagte dazu: „Die zulässige Verdachtsberichterstattung in ‚Bild' über die Minister-Affäre hat das Persönlichkeitsrecht von Speer nicht verletzt und rechtfertigt erst recht keinen Geldentschädigungsanspruch“. Es habe absolut nichts mit Privatsphäre zu tun, wenn ein Innenminister möglicherweise an einer Sozialhilfe-Erschleichung beteiligt ist – zumindest aber von ihr weiß – und wenn er Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind nicht erfüllt. „Das ist ein Vorgang von überragendem öffentlichen Interesse, über den selbstverständlich berichtet werden darf und muss“, unterstrich Soehring.
Auch CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski hält die Entschädigungsforderung von Speers Rechtsanwalt für unangebracht. „Es ist eine Unverfrorenheit, hier Schmerzensgeld zu fordern“, sagte Dombrowski. „Wer sich freiwillig ins öffentliche Leben begibt, muss auch akzeptieren, dass der Lebenswandel kein Tabu ist.“ Für SPD-Generalsekretär Klaus Ness hingegen ist die Auseinandersetzung eine „Frage der Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht“. Rainer Speer versuche als Privatperson, seine Rechte zu verteidigen.