Mit hohen Haftstrafen ist der Prozess gegen zwei mutmaßliche Rechtsextreme aus Templin (Uckermark) wegen der Tötung eines 55-jährigen Arbeitslosen zu Ende gegangen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin verurteilte am Dienstag den 19-jährigen Sven P. wegen Mordes zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren. Der 22-jährige Christian W. muss neun Jahre und drei Monate wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen sowie wegen Körperverletzung hinter Gitter. Die Angeklagten nahmen die Urteile regungslos auf. Die Strafkammer folgte nur zum Teil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten in ihren Plädoyers die Verurteilung von W. und P. wegen gemeinsamen Mordes gefordert.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Täter den arbeitslosen und alkoholabhängigen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 in einer verlassenen Böttcherwerkstatt in Templin zunächst misshandelt hatten. Der 19-Jährige habe den Mann schließlich mit Tritten gegen den Kopf getötet.
Christian W. und Bernd K. hätten sich am Abend des 21. Juli 2008 zum gemeinsamen Biertrinken in Templin getroffen. W. kannte den 55-Jährigen schon einige Zeit, will sogar nach eigenen Angaben zu K. ein kumpelhaftes Verhältnis gepflegt haben. Im Supermarkt trafen sie auf den Rechtsextremen Sven P. Um sein Gesicht vor P. zu wahren, habe W. laut Gericht angefangen, sein späteres Opfer wegen seines sozialen Status anzupöbeln. Dennoch wollten alle drei in Ws. Wohnung gemeinsam zechen.
Richter vergleicht Verurteilte mit KZ-Folterknechten
Auf ihrem Weg dorthin, so haben Zeugen beobachtet, habe W. den 55-Jährigen immer wieder beschimpft („Du Sau, Du Vieh!“). Dort sei K. auch bereits geschlagen worden. Das Trio ging dann in Ks. ehemalige Werkstatt, wo die Situation vollends eskalierte.
„Bei der Wahl des Opfers spielte dessen soziale Stellung als arbeitsloser Alkoholiker sowie das neonazistische Menschenbild der Angeklagten eine große Rolle“, sagte der Vorsitzende Richter Gert Wegner. Eine rechtsextreme Überzeugung habe er vor allem bei Sven P. festgestellt. Christian W. sei nur Mitläufer. Beiden Angeklagten fehle jedes Mitgefühl. Ein solcher Empathiemangel mache Menschen offen für rechtes Gedankengut, wie es etwa bei KZ-Folterknechten der Fall gewesen sei.
Sven P. habe aus Mordlust gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer halte es für erwiesen, dass der heute 19-Jährige den Mann mehr als 30 Mal ins Gesicht getreten habe und das Opfer an diesen schweren Verletzungen gestorben sei. Christian W. erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe, weil er sich zwar nicht dem Gewaltexzess angeschlossen habe, aber auch nichts getan habe, um das Leben des Opfers zu retten. W. hatte zugegeben, lediglich zweimal zugetreten zu haben. „Schlimmere Tatbeiträge konnte man ihm nicht beweisen“, sagte Wegner.
Angeklagte schwiegen während des Prozesses
Während des zwölf Verhandlungstage dauernden Prozesses hatte sich das Gericht lediglich auf Spuren vom Tatort und auf die Aussage von Christian W. und dessen damaliger Freundin vor der Polizei stützen können. Diese Aussagen hielt das Gericht allerdings für glaubwürdig. Die Angeklagten selbst hatten während des Prozesses geschwiegen. Lediglich am letzten Verhandlungstag hatte der Anwalt eine Erklärung von Sven P. verlesen, wonach der das Opfer in der Tatnacht „nur leicht angestupst“ haben will.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer für Sven P. zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Bei Christian W. plädierte er auf lebenslange Haft. Aus seiner Sicht hätten die Angeklagten ihr Opfer „aus menschenverachtender und politisch rechter Überzeugung heraus“ durch massive Tritte gegen den Kopf getötet. Die Verteidigung von Sven P. hatte dagegen Freispruch gefordert, der Anwalt von Christian W. eine Haftstrafe unter drei Jahren.
Die Angehörigen des Opfers reagierten mit Erleichterung auf das Urteil. Ebenfalls zufrieden zeigte sich der Staatsanwalt hinsichtlich der Verurteilung von Sven P. zur Höchststrafe. Bei Christian W. müsse geprüft werden, ob Revision eingelegt werde. Die Verteidiger teilten mit, dass sie prüfen, Rechtsmittel einzulegen.