Der im Sommer 2008 in Templin (Uckermark) getötete 55-Jährige ist durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf gestorben. Das sagte der gerichtsmedizinische Gutachter im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der rechten Szene vor dem Landgericht Neuruppin aus. Er nannte schreckliche Einzelheiten.

Im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin gegen zwei mutmaßliche Neonazis wegen der Tötung eines 55-jährigen Templiner Obdachlosen im Juli 2008 verweigerten die Angeklagten am Montag die Aussage. Am zweiten Verhandlungstag wollten sich Sven P. (19) und Christian W. (22) weder zu einer Tatbeteiligung noch zur Person äußern. Die Anklage wirft ihnen Mord aus niederen Beweggründen und Mordlust vor.

Das Gericht setzte die Verhandlung anschließend mit der Befragung der Rechtsmedizinern Barbara Mattig fort, die die Leiche untersucht und obduziert hatte. „Bernd K. ist in Folge massiver stumpfer Gewalteinwirkung auf den Kopf und einer Lungen-Embolie gestorben.“ Durch die großen Wunden am Kopf seien Luftblasen in dem Körper gelangt. „Eine halbe Stunde muss der Todeskampf gedauert haben“, sagte Mattig. Dabei muss K. die Misshandlungen bei vollem Bewusstsein miterlebt haben. „Bei einem Alkoholiker führen 2,3 Promille noch nicht zur Bewusstlosigkeit“, so die Rechtsmedizinerin. Das Opfer fand Mattig in einer Tischlerei in einem „Blutsee“ liegend vor. Neben dem Toten hätte sie ausgeschlagene Zähne gefunden, Blutspritzer seien überall im Raum verteilt gewesen.

Eine Mischung aus Faustschlägen, Fußtritten und Schlägen mit einer Glasflasche – genauer sei es nicht mehr verifizierbar – hätten nicht einen Knochen im Gesicht des Opfers ganz gelassen. Verbrennungen am Oberkörper seien K. erst nach dessen Tod zugefügt worden. „Wir haben weder im Blut noch in der Lunge Kohlenmonoxid gefunden“, so die Gutachterin.

Während Mattigs Ausführungen wirkten die Angeklagten abwesend. W. strich sich fortwährend durch seine frisch abrasierten Haare. P. starrte aus dem Fenster des Gerichtssaals. Die einzige Gefühlsregung auf der Anklagebank zeigte P.'s Verteidiger René Börner. Er versuchte, den Prozess zu kippen. Der Anwalt beantragte die Verfahrensaussetzung wegen fehlender Untersuchungsergebnisse des Landeskriminalamtes. Das Gericht wies dies mit der Begründung zurück, dass wichtige DNA-Spuren der Anklage und ein polizeiliches Geständnis von W. vorlägen.

Am 5. Februar soll der Prozess fortgesetzt werden. Laut Anklage sollen Täter und Opfer zusammen getrunken haben. Als sich K. dem Trinkgelage entziehen wollte, sollen P. und W. auf den 55-Jährigen eingeprügelt und ihn aus Verachtung getötet haben. Hintergrund sei die rechtsextreme Gesinnung der Täter.