Die rechtlichen Mittel, den als gefährlich geltenden Sextäter aus Joachimsthal dauerhaft in einer Einrichtung unterzubringen, sind offenbar ausgeschöpft. Die Kripo-Gewerkschaft setzt sich deshalb dafür ein, dass Werner K. künftig auf Schritt und Tritt elektronisch überwacht wird. Doch der mehrfache Vergewaltiger wehrt sich gegen die Pläne.
Im Zusammenhang mit dem nach Joachimsthal (Barnim) zurückgekehrten Sextäter Werner K. (50) hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erneut seine Forderung nach einer elektronischen Fußfessel wiederholt. „Die rechtlichen Möglichkeiten, ihn dauerhaft unterzubringen, sind offenbar ausgeschöpft. Er ist ein freier Mann, ob uns das gefällt oder nicht“, sagt Wolfgang Bauch, BDK-Landes-Chef. Die Polizei könne ihn nicht rund um die Uhr observieren. Statt ihn mit hohem Personalaufwand unter Kontrolle zu halten, sollte geprüft werden, ob eine elektronische Fußfessel nicht als Auflage im Rahmen seiner Führungsaufsicht angewiesen werden könnte.
Anfang des Jahres entlassen
Werner K. war nach 22 Jahren Haft wegen mehrerer Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen Anfang 2008 aus dem Gefängnis entlassen worden. Eine Sicherungsverwahrung kam nicht zustande. Werner K., der weiterhin als gefährlich eingestuft wird, hat zwei Therapieversuche in Mecklenburg-Vorpommern abgebrochen, weil der Druck der Öffentlichkeit auf ihn und die Einrichtungen zu groß wurde. Am Wochenende kam er zurück in seine Heimat nach Joachimsthal. Er wird dort von Beamten des Schutzbereiches – in Zivil und Uniform – bewacht.
„Die Fußfessel ist bei uns kein Thema“, sagt Geert Piorkowski, Sprecher des Innenministeriums Brandenburg. Sie sei definitiv keine Option für die Polizei, weil dafür eine entsprechende Klausel in das Gefahrenabwehrrecht eingearbeitet werden müsste, was nach derzeitigem Stand eher unwahrscheinlich ist. „Auch bei uns ist die elektronische Fußfessel im Fall Werner K. keine Option“, sagt Thomas Melzer, Sprecher des Justizministeriums. Sie würde der Bevölkerung einen Schutz lediglich suggerieren. „Das System gibt an, wo sich die Person aufhält, aber nicht, was sie macht“, so Melzer. In Mecklenburg-Vorpommern habe man ihren Einsatz erwogen, um den hohen Personalaufwand bei der Bewachung zu kompensieren.
Auch Werner K. selbst lehnt eine Fußfessel offenbar ab. „Ich will Hilfe, aber keine Fesseln mehr“, soll der 50-Jährige gesagt haben. Dafür sei er zu lange im Gefängnis gewesen. Die elektronische Fußfessel hätte er nur für einen Aufenthalt in seiner letzten Therapieeinrichtung akzeptiert.
Die Fußfessel, auch „Electronic Monitoring“ genannt, kommt seit acht Jahren in Hessen zur Anwendung – mit Erfolg, wie es aus Frankfurt/Main heißt. Das Basissystem besteht aus der batteriebetriebenen Fußfessel (Sender) in der Größe einer Armbanduhr sowie einem räumlich fest installierten Empfänger. Mit ihm kann festgestellt werden, ob sich der Sender in einem genau definierten Umkreis vom Empfänger befindet. Dies wird vom Empfänger – nach Abgleich mit einem gespeicherten Tages- oder Wochenplan – an zentrale Computer gemeldet. Bei Abweichungen werden Alarmmeldungen unter anderem in Form von SMS, Fax oder Mail gesendet. Die größten Anbieter solcher Systeme kommen aus Israel, Großbritannien und den USA.
Ortung von Personen via Satellit
In Fachkreisen der Kripo wird außerdem daraufhin gewiesen, dass man mit Hilfe eines zusätzlichen GPS-Gerätes, Personen auch außerhalb ihrer Wohnung überwachen könnte. Der Betreffende werde via Satellit geortet, sein Standort ebenfalls ununterbrochen an die Datenzentrale übertragen. Dieses System lässt sich mit erlaubten Bereichen (Wohnung, Arbeitsplatz, Supermarkt) füttern. Oder mit Sperrzonen (Schulen, Kitas, Stadien). Auch entsprechende Zeiten können festgelegt werden.