Der frühere Landrat von Oberspreewald-Lausitz ist am Dienstag wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus hielt davon 20 Tagessätze oder 1200 Euro für bereits vollstreckt. Die Kammer sprach den CDU-Kommunalpolitiker in dem Berufungsverfahren schuldig, drei Jahre lang, bis 2007, Bilder und Videos mit Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und auf seine privaten Computer im südbrandenburgischen Großräschen gespeichert zu haben.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte die Zahlung von nur 4800 Euro gefordert. Das Urteil wurde nach einer Beratungspause im Anschluss an die Plädoyers gesprochen.
Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Es seien keine direkten Hinweise dafür gefunden worden, dass der Angeklagte selbst diese Kinderporno-Dateien aus dem Internet geholt habe, hieß es. Vielmehr sei es möglich, dass ein unbekannter Dritter dies getan habe. Der 53 Jahre alte Angeklagte bestritt in seinem Schlusswort, wie er es in dem zweimonatigen Verfahren getan hatte, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Senftenberg ihn im Mai 2009 zur Zahlung von 16.800 Euro verurteilt.