Auf acht Euro die Stunde wird der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen angehoben. Doch die Opposition sieht weiterhin Lücken im Gesetz. Verabschiedet werden soll das Papier nach der Sommerpause verabschiedet.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge in Brandenburg wird künftig an einen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde geknüpft. Darauf verständigten sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Linke, wie die Vorsitzenden Ralf Holzschuher und Kerstin Kaiser am Donnerstag in Potsdam mitteilte. Ursprünglich war im Entwurf für ein brandenburgisches Vergabegesetz ein Mindestlohn von 7,50 Euro vorgesehen gewesen.

Grund für die Erhöhung sind den Angaben zufolge die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Außerdem wird die Wertgrenze, ab der das Gesetz im Bau zur Anwendung kommt, von 100.000 auf 50.000 Euro gesenkt. Für Lieferleistungen bleibt sie bei 3000 Euro, für Dienstleistungen bei 10.000 Euro.

Das Vergabegesetz soll nach der Sommerpause verabschiedet werden. Die Koalition will damit eines ihrer zentralen Vorhaben aus dem 2009 geschlossenen Koalitionsvertrag umsetzen.

Holzschuher sagte, Brandenburg bekomme ein effektives Vergabegesetz. Kaiser sagte, mit dem Gesetz erfülle die Koalition ihre Forderung, wonach gute Arbeit auch gut bezahlt werden müsse. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werde eine Kommission aus Gewerkschaftern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern gebildet, die über möglicherweise nötige Anpassungen bei der Höhe des Mindestlohns beraten werde.

Unpraktikable Wertgrenzen

Aus Sicht der Grünen bleibt das Gesetz trotz der Nachbesserungen ein „Scheinriese“. Fraktionschef Axel Vogel sagte, die Koalitionsfraktionen seien nicht bereit, Erkenntnisse aus einer Expertenanhörung im Landtag zu ziehen. Das zentrale Ergebnis der Anhörung sei gewesen, dass das Gesetz wegen der unpraktikabel hohen Wertgrenzen wirkungslos sein werde. Bauverbände und Gewerkschaften hätten eine Senkung der Wertgrenze für Bauaufträge auf deutlich unter 10.000 Euro verlangt. Eine Verringerung auf 50.000 Euro sei lediglich Kosmetik, monierte Vogel.

Auch nach Ansicht von FDP-Experte Raimund Tomczak wird das Gesetz wirkungslos bleiben. Die Änderungen seien ein Ablenkungsmanöver, um das umstrittene Gesetz durchzubringen. Die Anhebung des Mindestlohns sei der verzweifelte Versuch, Zustimmung zu einem inhaltlich wirkungslosen und rechtlich angreifbaren Gesetz zu gewinnen. Stattdessen solle die Regierung auf das Gesetz verzichten und Regelungen zu den Löhnen den Tarifparteien überlassen.

Der FDP-Politiker kritisierte zudem, dass auch die Kommunen das Gesetz anwenden sollen. Die Koalition riskiere einen „offenen Bruch mit der Landesverfassung“, wenn sie den Kommunen neue Pflichten aufbürde, ohne die dafür nötigen Mittel bereitzustellen.