Vor zwei Jahren hatten zwei rechtsextreme Jugendliche einen obdachlosen Mann zu Tode geprügelt. Sie wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Die Verteidigung fordert ein milderes Urteil für einen der beiden Täter.
Der Prozess zum Mord an einem Obdachlosen in Templin wird teilweise neu aufgerollt. Am 28. Juli muss das Landgericht Neuruppin noch einmal über die Strafe für den jüngeren der beiden Täter verhandeln, wie Gerichtssprecherin Iris le Claire am Donnerstag sagte.
Vor einem Jahr waren zwei Rechtsextremisten vom Landgericht verurteilt worden. Ein damals 19-Jähriger erhielt die Höchststrafe: zehn Jahre Jugendstrafe wegen Mordes. Ein damals 22- Jähriger wurde zu neun Jahren und drei Monaten Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Im Revisionsverfahren befand danach der Bundesgerichtshof, dass die Strafe für den Jüngeren zu hoch sei.
Das 55-jährige Opfer war im Sommer 2008 durch Schläge und Tritte getötet worden. Vor der Tat hatten die beiden anderen Männer mit ihm ausgiebig Alkohol getrunken. Der Tote war am 22. Juli 2008 entdeckt worden. Fast genau zwei Jahre später müssen nun Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in dem neuen Prozess noch einmal über die Höhe der Strafe für den Haupttäter sprechen.
Seine Verurteilung wegen Mordes sei gerechtfertigt, entschied der BGH am 14. Januar (AZ: 5 STR 435/09). Allerdings müsse zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, dass die Tatbeteiligung des Mittäters größer war als bislang angenommen. Das Urteil für den Mittäter ist bereits rechtskräftig, seine Revision wurde verworfen.