Berlin. Der Rechtsstreit um nackte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz geht weiter. Eine Entscheidung wurde am Freitag aufgeschoben.

Es ist eine Debatte, die Berlin wochenlang beschäftigte: Dürfen Frauen oben ohne schwimmen? Seit März dieses Jahres ist das in den Berliner Bädern nun zwar erlaubt, doch für Gabrielle Lebreton ist das Thema damit längst nicht vom Tisch. Das zeigte sich am Freitag im Kammergericht, wo der Streit um die entblößten Brüste der 38-jährigen Französin fortgeführt wurde – jedoch ohne, dass ein abschließendes Urteil gefällt werden konnte.

Lebreton hatte im Juni 2021 auf dem Wasserspielplatz Plansche in Treptow-Köpenick mit entblößten Brüsten gesessen. Auf Beschwerde anderer Besucher hin wurde sie von dem Sicherheitspersonal und der Polizei des Platzes verwiesen. Obwohl das Schwimmbad das Oben-Ohne-Schwimmen daraufhin ausdrücklich für alle Personen erlaubte, reichte die Betroffene Klage ein und verlangte mit Berufung auf das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) 10.000 Euro Entschädigung.

Geforderte 10.000 Euro „weit außerhalb“ dessen, was das Gesetz vorsieht

Diese Forderung lehnte das Landgericht im September 2022 in erster Instanz zwar ab, doch Lebreton legte Berufung beim Kammergericht ein. Dort ging es am Freitag vor allem um die Frage, „für welches Handeln das Land Berlin einzustehen hat“, wie Richterin Cornelia Holldorf erklärte. Schnell machte sie jedoch klar, dass die geforderte Summe von 10.000 „weit außerhalb“ dessen liege, was das LADG vorsehe.

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Seit dessen Inkrafttreten vor drei Jahren seien insgesamt 1.115 Beschwerden eingegangen, wie aus den Zahlen der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) hervorgeht. Mit einigen dieser müsse man Lebretons Entschädigung in Verhältnis setzen, betonte Holldorf. Eine dreistellige Summe sei demnach angemessen.

Klägerin will Urteil und keine Teilanerkenntnis

Nach einem zähen Hin- und her zwischen den verschiedenen Parteien und mehreren Unterbrechungen machte Lebreton jedoch klar: „Ich habe kein Vertrauen mehr und möchte kein Vergleichsgespräch mit dem Land Berlin“. Auf Anregung der Richterin hin will das Land Berlin nun hingegen klären, ob es Lebretons Forderung teilweise anerkennt.

Sollte es zu einem solchen Teilanerkenntnis kommen, gäbe es zu den Rechtsfragen kein Urteil mehr, wie Lebretons Anwältin Leonie Thum am Rande des Prozesses erklärte. Dieses wäre von der Klägerin jedoch „durchaus gewünscht, da es einfach Entscheidungen zum LADG braucht“, so Thum. Eine dreistellige Summe sei laut der Anwältin aber ohnehin nicht zufriedenstellend, weshalb das Beantragen einer Revision durchaus vorstellbar sei.

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