Berlin. Die Zone „Bayerischer Platz“ wird am 30. Oktober eingeführt. Weitere verschieben sich, zwei davon auf den Sommer 2024.

Tempelhof-Schöneberg bereitet die Einführung der nächsten Parkzone vor. Am 30. Oktober 2023 geht das Gebiet „Bayerischer Platz“ (Zone 84) an den Start. Wegen Lieferschwierigkeit bei den Schildern verschiebt sich die Einführung der Zone 87 (Volkspark) auf den 15. November. Für zwei weitere Parkzonen musste das Einführungsdatum sogar auf den Sommer 2024 verlegt werden.

Ohne Parkausweis ist das Parken kostenpflichtig

Bis zum 30. Oktober sollen in der Zone „Bayerischer Platz“ dann auch alle Parkautomaten aufgestellt sein. Für alle Autofahrer, die keinen Parkausweis besitzen, ist das Parken in diesen Gebieten kostenpflichtig. Von Montag bis Freitag, 9 bis 22 Uhr, sowie sonnabends 9 bis 18 Uhr drei Euro pro Stunde verlangt, 75 Cent für die erste angefangene Stunde.

Das Gebiet um den Bayerischen Platz erstreckt sich zwischen Hohenstaufenstraße im Norden, Badensche Straße im Süden, Martin-Luther-Straße im Osten und Bamberger und Kufsteiner Straße im Westen. Die Zone um den Volkspark meint die Straßen um den Rudolph-Wilde-Park mit der Badenschen Straße im Norden, dem Innsbrucker Platz im Süden, der Dominicusstraße im Osten und der Kufsteiner Straße im Westen.

Einführung neuer Parkzonen verschiebt sich nach hinten

Beide Zonen sollten laut der ursprünglichen Planungen des Bezirksamts schon im August eingeführt werden. Von einer Verzögerung betroffen, sind auch die Zonen „St. Joseph Krankenhaus“ (90) und „Manfred-von-Richthofen-Straße“ (91). Laut neuester Ankündigung des Bezirks werden dort im Sommer nächsten Jahres die Automaten aufgestellt. Mit den sechs in diesem Jahr eröffneten Zonen in Schöneberg ist dann der gesamte Innenstadt-Bereich des Bezirkes parkraumbewirtschaftet.

Die sechs Zonen in Schöneberg sind mit leichten Verzögerungen in diesem Jahr an den Start gegangen. Die Zonen 90 und 91 verschieben sich ins nächste Jahr.
Die sechs Zonen in Schöneberg sind mit leichten Verzögerungen in diesem Jahr an den Start gegangen. Die Zonen 90 und 91 verschieben sich ins nächste Jahr. © BM Infografik | Christian Schlippes, Babette Ackermann-Reiche

Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis betragen derzeit (zwei Jahre gültig) 20,40 Euro. Um einen Anwohnerparkausweis zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz-Schein
  • ggf. Nutzungsüberlassung (formlose Bescheinigung des/der Halter_in), sofern der oder die Antragsteller_in nicht Halter_in des Fahrzeuges ist

Anwohner reichen ihren Antrag hier ein:

online über das Service-Portal Berlin oder schriftlich per Post an: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Bürgeramt, Back-Office, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin oder per E-Mail an das Bürgeramt (post-buergeramt@ba-ts.berlin.de)

Beantragen können den Parkausweis neben Anwohnerinnen und Anwohnern auch Gewerbetreibende. Dies geht ausschließlich über die Straßenverkehrsbehörde: per E-Mail an park-ag@ba-ts.berlin.deoder per Post an: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, Fachbereich Straßenverkehrsbehörde, Großbeerenstraße 2-10 (Haus 3), 12107 Berlin

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