Berlin. Der Vorwurf: Das Bezirksamt hat nicht fristgerecht auf Anfragen der Partei bezüglich des Unkenpfuhls reagiert. Die Hintergründe.

Der Tierschutzpartei in Spandau reicht es. „Hiermit erheben wir Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksamt Spandau“, verkündet die Bundesvorsitzende und BVV-Fraktionsvorsitzende der Kleinpartei Aida Spiegeler Castañeda in einem Schreiben an Bezirksbürgermeisterin Carola Brückner (SPD). Die Beschwerde richte sich dabei explizit gegen die Entscheidung des Bezirksamtes, eine Anfrage der Partei nicht fristgerecht zu beantworten und damit wiederholt gegen die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau verstoßen zu haben, heißt es von der Tierschutzpartei, die Teil der Zählgemeinschaft im Rathaus Spandau ist.

Hintergrund des Streits ist die Wildschwein-Population im so genannten Unkenpfuhl in Kladow. Zuletzt hatten sich Anwohner dort über die vom Senat angeordnete Tötung der Tiere beschwert. Diese hatten sich nach einem Sturm auf dem normalerweise umzäunten Naturschutzgebiet vermehrt und sind nach Angaben des Senats nun kränklich. In der vergangenen Sitzung der BVV war es der Tierschutzpartei gelungen, einen Eilantrag zu stellen und damit die Tötung der Wildschweine zu stoppen. Vielmehr sollte den Tieren im Rahmen einer Zaunöffnung die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben in einem adäquatem Lebensraum fortzuführen, wurde beschlossen.

Tierschutzpartei: Bezirksamt hat auch auf eine Fristverlängerung nicht reagiert

Aída Spiegeler Castañeda, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei und Bezirksverordnete in Spandau.
Aída Spiegeler Castañeda, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei und Bezirksverordnete in Spandau. © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Seitdem wurden allerdings nicht alle Bestandteile des Antrags umgesetzt. „Unseren Informationen zufolge wurde zwar mit der Tötung der Tiere aufgehört, doch noch immer sind sie nicht vom Gelände gelassen worden“, erzählt Spiegeler Castañeda. Auf eine Anfrage der Partei zum Stand der Angelegenheit vom 7. September habe das Bezirksamt nicht fristgerecht bis zum 29. September reagiert. In der Geschäftsordnung heißt es dazu: „Die Anfragen sind innerhalb von drei Wochen vom Bezirksamt schriftlich über die Vorsteherin/den Vorsteher zu beantworten“.

Zwar habe es eine Bitte vom Bezirksamt um Fristverlängerung gegeben. Diese erfolgte aber ohne den erforderlichen Zwischenbericht und mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen „Zuteilungsfehler im Bezirksamt“ gehandelt habe. Als Termin, an dem die Beantwortung nun zu erwarten sei, wurde darauf der 11. Oktober genannt. „Obwohl wir der Fristverlängerung widersprachen, erfolgte auch an diesem Datum keine Beantwortung“, heißt es im Schreiben der Tierschutzpartei. Nun also der Schritt der Fachaufsichtsbeschwerde, der für einiges an Unruhe in der Spandauer Zählgemeinschaft sorgen könnte.

Wildschwein-Tötung in Kladow: Fachaufsichtsbeschwerde rein symbolischer Natur

„Unseren Informationen zufolge wartet auch der Senat auf eine Antwort des Bezirks, ob der Zaun für die Wildschweine geöffnet wird oder nicht“, sagt Spiegeler Castañeda. Ihr sei dabei klar, dass es sich bei der Beschwerde um eine rein symbolische Geste handele und letztlich Bezirksbürgermeisterin Brückner selbst darüber entscheide, wie sie damit umgehe. „Aber immerhin hoffen wir, das Bezirksamt so wachgerüttelt und auf unser Anliegen aufmerksam gemacht zu haben“, sagt die Bundesvorsitzende. Das Bezirksamt hat sich auf eine Anfrage der Berliner Morgenpost nicht zu den Anschuldigungen geäußert.

Mehr über den Bezirk Spandau lesen Sie hier.