Berlin. Nach wie vor ist es äußerst schwierig für Anwohner in Mitte, an einen Bewohnerparkausweis zu kommen. Obwohl die Verwaltung bereits an Verbesserungen arbeitet, kommen die nicht immer an. Es gibt Anwohner, die mehr als ein viertel Jahr auf die Vignette warten – obwohl sie sie bereits bezahlt haben. Von 551 Beschwerden, die im vergangenem Jahr beim Bürgeramt in Mitte wegen der Parkvignetten eingingen, bezogen sich 420 auf die Bearbeitungsdauer.
Wie lange dauert es, bis man die Vignette erhält?
Vier Wochen dauere die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Berlin, wird im Internet angekündigt. In Mitte dauert sie, wird die Vignette online bestellt, nach Angaben des Bezirksamts fünf Wochen. Wird der Antrag schriftlich gestellt, dann dauerte es bis vor kurzem zehn Wochen. Inzwischen habe man das Verfahren optimiert: Schriftlich gestellte Anträge würden innerhalb einer Woche erledigt, heißt es im Bürgeramt. Trotzdem rät das Bezirksamt Mitte zur Online-Bestellung.
Woher kommt der Bearbeitungsstau?
In Mitte wurden 2021 und 2022 15 zusätzliche Parkzonen eingerichtet. Daher gab es entsprechend viele Anfragen von Anwohnern, die immer noch abgebaut werden müssen. Zwar wurde die Zahl von Mitarbeitenden im Amt für Bürgerdienste aufgestockt. Dennoch reichen sie nicht aus, um so viele neue Anträge zu bearbeiten.
Wie kann man Bußgeld vermeiden, obwohl die Vignette ausbleibt?
Wer seinen Antrag online gestellt und bezahlt hat, sollte einen Ausdruck der Antragsbestätigung gut sichtbar in sein Fahrzeug legen. Damit kann unter Umständen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige durch das Ordnungsamt vermieden werden. Zu sehen sein muss das Autokennzeichen, der Zahlbetrag und die Antragsnummer. Diese informelle Regelung zwischen Bürger- und Ordnungsamt gilt jedoch ausschließlich für online gestellte Anträge, da der Ausdruck als sichere Bestätigung gilt, dass die Verwaltungsgebühr online überwiesen wurde. Eine Garantie ist das jedoch nicht – das Ordnungsamt schreibt mitunter trotzdem Strafzettel.
Sollte also ein Strafzettel eingegangen sein, kann der Antragsstellende einen weiteren Schritt versuchen, um das Bußgeld abzuwenden: nämlich Widerspruch bei der Bußgeldstelle einzulegen. Dies muss in jedem einzelnen Fall geschehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Bußgeldstelle Nachweise über die Antragsbestätigung, den Zahlungsnachweis sowie über die Tatsache verlangt, dass die Zahlungsbestätigung gut sichtbar im Auto hinterlegt wurde. Zusätzlich können eventuell weitere Nachweise verlangt werden, dass man schriftlich beim Bürgeramt nachgefragt hat, wann die Vignette ausgestellt wird. Sind all diese Schreiben erbracht, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.
Und bei schriftlich gestellten Anträgen?
Bei schriftlich gestellten Anträgen reicht die Auslage der Antragskopie im Auto nicht als eindeutiger Nachweis für das Ordnungsamt – auch nicht zusammen mit einer Kopie des Überweisungsbelegs für die Verwaltungsgebühr. Denn Kopien stellen für Behörden „keine Gewährleistung für die Echtheit“ dar.
Was kann sonst noch passieren?
Telefonnummern, die man von Behördenmitarbeitenden bekommt, führen nicht mit Sicherheit zu einem Erfolg. Auch auf eine Mail an das Bürgeramt kommt nicht unbedingt eine Antwort. Es lohnt sich trotzdem, eine zu schreiben, so dass man im Fall einer Anzeige mit einer Mail belegen kann, dass man sich aktiv um die Vignette bemüht hat.
Auch wenn alle diese Schritte erledigt wurden, heißt das nicht, dass der Anwohnerparkausweise innerhalb weniger Wochen vorliegt. So beantragte eine Anwohnerin Anfang November die Vignette. Gegen insgesamt sieben Strafzettel legte sie Widerspruch ein. Erst jetzt meldete sich ein Mitte-Mitarbeiter – sogar telefonisch: Ab wann genau sie denn ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt haben möchte, fragte er die perplexe Frau. Sie entschied sich für – sofort.