Neuer Leitfaden

Mitte erlaubt Parklets auf bis zu 25 Prozent der Parkplätze

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Parklets bestehen in der Regel aus einfachen Holzmodulen, die Pflanzenkästen oder auch Sitzmöglichkeiten enthalten. (Archivbild)

Parklets bestehen in der Regel aus einfachen Holzmodulen, die Pflanzenkästen oder auch Sitzmöglichkeiten enthalten. (Archivbild)

Foto: Reto Klar

Mitte will Parklets und Schankvorgärten dauerhaft ermöglichen. In Parkzonen kann bis zu ein Viertel der Parkplätze genutzt werden.

Berlin.  In Mitte soll die Umnutzung von öffentlichen Parkplätzen voranschreiten. Der Bezirk hat in dieser Woche einen neuen Leitfaden veröffentlicht, um dauerhaft Schankvorgärten von Gastronomien sowie Parklets auf Stellplätzen zu ermöglichen. Wie aus dem Leitfaden hervorgeht, dürfen innerhalb einer Parkzone bis zu 25 Prozent der vorhandenen Parkplätze mit solchen Nutzungen belegt werden.

Mittes Verkehrsstadträtin Almut Neumann (Grüne) erklärte in einer Mitteilung dazu, Gastronomie und Parklets auf Parkbuchten seien „Orte der Begegnung“. „Sie werten den öffentlichen Raum auf und schaffen in den Kiezen kleine grüne Oasen“, so Neumann weiter. Sie freue sich daher, für beides im Bezirk dauerhaft die Möglichkeit geschaffen zu haben.

Auch Privatpersonen können ein Parklet auf Parkplätzen beantragen

Wie eine Sprecherin des Bezirksamts auf Nachfrage erklärt, können auch Privatpersonen das Aufstellen eines Parklets auf Parkplätzen beantragen, wobei verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So müssen die Stadtmöbel öffentlich zugänglich sein; eine alleinige private Nutzung ist ausgeschlossen.

Daneben müssen die Möbel – in der Regel sind es Kombinationen aus Sitzgelegenheiten und Pflanzenkästen – bestimmten Anforderungen genügen, beispielsweise von zertifizierten Herstellern stammen oder nach dem Modulsystem aus dem Parklet-Programm der Senatsverkehrsverwaltung gebaut werden.

Anwohnerparkstraßen sind von Nutzungen durch Parklets ausgenommen

Für die Antragsteller gelten außerdem gewisse Pflichten: „Der Erlaubnisinhaber ist vollumfänglich für das Parklet verantwortlich“, teilt die Sprecherin mit. Das betrifft etwa die Instandhaltung oder Pflege der Pflanzen. Außerdem gibt es eine Einschränkung dafür, wo die Parklets aufgestellt werden dürfen. „Parkplätze, die ausschließlich für Anwohner verkehrsrechtlich angeordnet sind, stehen für die Nutzungen nicht zur Verfügung“, heißt es auf Nachfrage.

Allerdings sei die Anzahl solcher Straßenabschnitte in Mitte gering; Beispiele gebe es in der Berolinastraße, der Jacobystraße oder in der Neuen Blumenstraße. Auch in Lieferzonen oder auf Behindertenparkplätzen ist kein Aufstellen von Parklets erlaubt.

Restaurants können seit 2021 Parkplätze für Tische und Stühle und nutzen

Gastronomiebetriebe haben im Bezirk Mitte seit dem Jahr 2021 die Möglichkeit, Parkplatzflächen für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu nutzen. Die Regelung entstand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wirte sollten damit die Chance bekommen, ihre coronabedingt hohen Ausfälle zumindest etwas zu kompensieren. Für sie gilt nun in Mitte die Neuerung, dass nicht mehr nur sogenannte Schrammborde zur Begrenzung der Schankvorgärten erlaubt sind, sondern auch Hochbeete.

Möglich ist es laut Leitfaden sogar, dass die Nutzung mit der Abgrenzung über den Parkstreifen hinausgeht, sofern es sich um Nebenstraßen und insbesondere Tempo-30-Zonen handelt. An Hauptstraßen könnten Parkplätze aus Verkehrssicherheitsgründen nur dann genutzt werden, wenn die Schankvorgärten sich auf den Parkstreifen begrenzen.

Förderprogramm für Parklets in Berlin: Sechs Bezirke waren zuletzt dabei

Dass Verkehrsflächen in Berlin umverteilt werden, Parkplätze also künftig auch umgewandelt oder anderweitig genutzt werden sollen, ist auch ein Ziel des Berliner Mobilitätsgesetzes. Die von Bettina Jarasch (Grüne) geführte Senatsverkehrsverwaltung unterstützt deshalb Parklets in den Bezirken mithilfe eines Förderprogramms, das sich an Initiativen und Vereine richtet – wenngleich die Stadtmöbel nicht unumstritten sind. In der Vergangenheit gab es immer mal wieder auch Kritik an Lärm oder Müll, der im Zusammenhang mit den neuen Aufenthaltsflächen entstanden ist.

Rund 60 der Stadtmöbel wurden nach einer ersten Förderrunde realisiert, in einer zweiten Runde gingen laut Senatsverkehrsverwaltung 80 Anträge ein. Die Genehmigung erteilt am Ende der Bezirk, erforderlich ist eine Sondernutzungserlaubnis für den jeweiligen Straßenraum.

Pankows Verkehrsstadträtin lehnt Parklets im Bezirk ab

Wie unterschiedlich der Umgang der Bezirke mit Parklets ist, zeigt sich bereits daran, dass nur die Hälfte von ihnen überhaupt an dem Förderprogramm teilgenommen hat, zuletzt waren das neben Mitte auch Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick – allesamt Bezirke, bei denen Politiker und Politikerinnen der Grünen für das Verkehrsressort zuständig sind.

In anderen Bezirken wie Pankow werden Parklets dagegen abgelehnt. Dort argumentiert die zuständige Stadträtin Manuela Anders Granitzki (CDU) mit den bislang wenig positiven Erfahrungen, die man im Bezirk gesammelt habe.

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