Bürokratie

Wohngeld-Reform: Vater verärgert über Berliner Behörde

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Birgit Lotze
Harry Fechner ärgert sich über die schlechte Vorbereitung der Reform, die unangenehme Folgen für seine Tochter hat.

Harry Fechner ärgert sich über die schlechte Vorbereitung der Reform, die unangenehme Folgen für seine Tochter hat.

Foto: Sergej Glanze / FUNKE Foto Services

Probleme bei der Wohngeld-Reform: Weil ihr Berechtigungsnachweis fehlt, gilt Harry Fechners Tochter bei der BVG als Schwarzfahrerin.

Berlin.  Harry Fechners Tochter steht derzeit ohne gültiges ÖPNV-Sozialticket da. Das steht ihr zu, sie war schon vor der Reform wohngeldberechtigt und ihre Einnahmen haben sich nicht verändert. Bis Ende 2022 war die Prozedur wie folgt: Hatte man den Wohngeldbescheid erhalten, bekam man anschließend einen Brief, dass man sich den Berlin-Pass abholen könne. Der wiederum berechtigte zur Nutzung des Sozialtickets.

Seit dem 1. Januar soll man sich für das ÖPNV-Sozialticket mit dem Berechtigungsnachweis „Berlin Ticket S“ ausweisen. Diesen Nachweis, der nicht nur den Zugang zu Bus und Bahn, sondern auch zur VHS, in Museen und Schwimmbäder günstiger macht, haben bis Ende der ersten Januarwoche nur sehr wenige Bewerber von den Wohnungsbehörden zugeschickt bekommen, auch Fechners Tochter nicht.

Der Berlin-Pass ist zum Jahresende abgelaufen

Die Reform-Richtlinien haben für solche und andere Fälle ein Nottürchen gelassen: Wer im ersten Vierteljahr nach der Einführung, bis Ende März 2023, noch keinen Berechtigungsnachweis vorlegen kann, kann bei einer Kontrolle in der U- oder S-Bahn seine Berechtigung für das 9-Euro-Ticket mit dem alten Wohngeldbescheid oder mit dem Berlin-Pass nachweisen.

„Trotzdem gilt meine Tochter zurzeit bei einer Kontrolle als Schwarzfahrerin“, sagt Harry Fechner. Denn die Papiere müssen, sollen sie als Nachweis dienen, noch in diesem Jahr gültig sein. Bei Fechners Tochter sind beide, sowohl der Wohngeldbescheid als auch der Berlin-Pass zum 31. Dezember 2022, ausgelaufen. „Das kann doch nicht sein. Solche Fälle gibt es doch viele“, sagt der verärgerte Vater. „Da passiert einfach nichts bei den Behörden und sie ist ins Korsett gezwungen und kann ihr 9-Euro-Ticket nicht nutzen.“

Vom Amt kam nur eine Eingangsbestätigung

Denn die Weddingerin hat mehrmals versucht, mit dem Wohnungsamt Kontakt aufzunehmen, ohne Resonanz. Zunächst hatte sie in den vergangenen Monaten versucht, ihren Wohngeldbescheid zu verlängern. Auf ihren Antrag hin bekam sie zumindest eine Eingangsbestätigung – mit dem Hinweis, das Aufkommen sei hoch, sie müsse sich gedulden.

Danach blieb es still: Auf ihre Email an die Bezirksbehörde kam gar keine Rückmeldung, auch ein Anruf beim Bürgertelefon war erfolglos. Dabei sei doch alles gar kein Hexenwerk, meint Harry Fechner. Die wohl einfachste Lösung sei doch, auch die Pässe und Bescheide, die Ende 2022 ausgelaufen sind, noch gelten zu lassen.

Man hätte die Reform besser vorbereiten müssen. Schließlich sei doch schon lange bekannt gewesen, dass nicht mal die notwendige EDV zur Einführung zur Verfügung steht. „Das ist alles holterdiepolter gegangen.“

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