Berlin. Abrissbirne abgewendet: Beschwerde abgelehnt – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Erhaltungsverordnung des Senats.
Die Edel-Plattenbauten aus der Endphase der DDR an der Wilhelmstraße in Mitte dürfen nicht abgerissen werden. Das habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Dienstag mit. Bereits Ende Oktober habe der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Rechtswirksamkeit der Erhaltungsverordnung „Wilhelmstraße“ bestätigt. „Damit ist und bleibt die Verordnung zum Schutz der städtebaulichen Gestalt der Wohnungsbauserie 70 in der Wilhelmstraße gültig“, so die Verwaltung.