Berlin. Mal eben die Hälfte an Prozentpunkten zugelegt hat die CDU hat bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Marzahn-Hellersdorf. 31,4 statt 20,8 Prozent der Wählerstimmen konnten die Christdemokraten auf sich vereinen. Die Partei steigert sich gegenüber dem Jahr 2021 um 10,6 Prozente und liegt deutlich vor der AfD (19,6 Prozent), die der zweite große Gewinner der Wahlwiederholung ist. Denn die AfD kletterte mit einem Plus von 2,7 Prozent von Rang vier auf den zweiten Platz, weil die SPD von 20,3 Prozent auf 17,1 abgesackt ist und die Linke von 19,9 auf 15,8 Prozent. Ein besonders bitteres Ergebnis erreichte die FDP: Sie hat sich fast halbiert: von 5,2 auf 2,8 Prozent. Die Grünen sanken um 1,4 Prozent von 6,9 auf 5,5 Prozent.
In der BVV sind 55 Sitze zu vergeben. Die CDU hat mit 19 Sitzen nun die meisten im Bezirks-Parlament, gefolgt von der AfD (12), SPD (10), Linke (9), Grüne (3) und Tierschutzpartei (2). Aufgrund der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bezirk sieht der CDU-Abgeordnete Christian Gräff Gesprächsbedarf unter den Fraktionen in Marzahn-Hellersdorf: „Wir werden alle demokratischen Parteien einladen und mit ihnen besprechen, wie wir uns gemeinsam die Gestaltung des Bezirks und der Gremien vorstellen, und natürlich werden wir das auch in parteiintern besprechen.“
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Gräff erwartet Neuwahl der Bezirksstadträte in ganz Berlin
Er gehe aber grundsätzlich davon aus dass berlinweit neue Bezirksstadträte gewählt werden, so Gräff. Stadträte, die dann nicht wieder ins Bezirksamt einziehen würden, müssten eben in den Ruhestand versetzt werden. „Das kostet, aber sonst bricht ein Sturm der Entrüstung aus und die Wähler fragen sich, warum sie überhaupt noch wählen gehen sollen, wenn ein verändertes Wahlergebnis keine Änderungen bringt.“ Ob der SPD-Bürgermeister Gordon Lemm abgelöst wird? „Darauf möchte ich mich wirklich nicht festlegen, aber klar ist, dass wir einen Gestaltungsauftrag haben“, so Gräff. Aber es seien in der angefangenen Legislaturperiode ja auch nur noch dreieinhalb Jahre Zeit.
Zum Hintergrund: Die Mitglieder des Bezirksamtes werden mit einfacher Mehrheit von der BVV ins Amt gewählt, können aber nur mit einer Zweidrittelmehrheit vor Ende der Legislaturperiode wieder abgewählt werden. Laut Verfassungsgericht beginnt mit der Wahlwiederholung allerdings keine neue Legislaturperiode.