Kreuzberg. Betreiber einigen sich außergerichtlich mit Bezirk.

Im Streit um den Verbleib der Aldi-Filiale in der Markthalle Neun konnten die Hallen-Betreiber, die der Kette gekündigt hatten, jetzt zwei Erfolge verbuchen. Gerichtlich geklärt ist der Vorwurf der Zweckentfremdung von Wohnraum, den das Bezirksamt erhoben hatte. Der Verdacht betraf vier Wohnungen im Obergeschoss der Halle.