Berlin. Nach der spektakulären Übernahme von Wohnungen in der Berliner Karl-Marx-Allee mit Hilfe der Mieter könnte das Modell nun für ein weiteres Gebäude angewandt werden. "Aktuell wird überlegt, dieses Modell auch zum Schutz der Mieterinnen und Mieter eines weiteren verkauften Blocks in der Karl-Marx-Allee anzuwenden", heißt es in der Antwort der Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Politikerin Sybille Meister. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Gleichzeitig wird dort zum wiederholten Mal erklärt, dass es sich bei dem sogenannten gestreckten Erwerb um eine Ausnahme handele.
Im Oktober hatte die Firma Predac 755 Wohnungen in der einstigen DDR-Prachtstraße, die in den 90er Jahren privatisiert worden waren, an den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen verkauft. Gegen den rechtlich noch nicht komplett vollzogenen Deal machten die Mieter wochenlang mobil, weil sie starke Mieterhöhungen befürchten.
Der Senat unterstützte Mieter schließlich mit einem Hilfspaket dabei, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und die Wohnungen dann an die städtische Gewobag weiterzuveräußern. In drei Wohngebäuden zogen bis zu 46 Prozent der Mieter mit - laut Finanzverwaltung betrifft das 316 Wohnungen. Für ein viertes Gebäude mit 80 Wohnungen übte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Vorkaufsrecht aus, weil es in einem Milieuschutzgebiet zum Erhalt der Sozialstruktur liegt.
Mitten im Trubel um das Hilfspaket hatte die Deutsche Wohnen kurz vor Weihnachten mitgeteilt, dass sie in der einstigen DDR-Prachtstraße ein weiteres Gebäude mit 150 Wohnungen von der Predac übernommen hat. Der Senat prüft nun, ob auch hier eine Kommunalisierung mittels gestrecktem Erwerb in Frage kommt. Noch sei unklar, ob die Mieter hier tatsächlich ein Vorkaufsrecht wie im Fall der anderen Häuser haben, hieß es auf dpa-Anfrage aus der Finanzverwaltung.
Die FDP-Haushaltsexpertin Meister kritisierte das Vorgehen des Senats. "Beim gestreckten Erwerb haften alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Gewährung von risikoreichen Krediten." Zudem seien nach dem Erwerb von Wohnungen durch die Gewobag Mieterhöhungen unvermeidbar. Die Mieter hätten bei der kommunalen Gesellschaft keinen besseren Schutz als bei einem privaten Eigentümer.
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