Keine Cannabis-Shops

Friedrichshain-Kreuzberg: Kein legaler Verkauf von Cannabis

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Sabine Flatau und Stefan Kirschner
Cannabis wird auch für Friedrichshainer und Kreuzberger künftig nicht legal zu erwerben sein

Cannabis wird auch für Friedrichshainer und Kreuzberger künftig nicht legal zu erwerben sein

Foto: Kay Nietfeld / dpa

Den Antrag von Friedrichshain-Kreuzberg, Cannabis kontrolliert zu verkaufen, hat das Bundesamt abgelehnt. Der Bezirk prüft Widerspruch.

In Kreuzberg darf Cannabis weiterhin nicht legal verkauft werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hat den Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg bezüglich des legalen Verkaufs von weichen Drogen abgelehnt. Die Antwort kam um 9.07 Uhr am Montagmorgen an. Das teilte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) auf einer Pressekonferenz mit.

Sie hatte sich für eine kontrollierte Abgabe eingesetzt, um den florierenden Drogenhandel im Görlitzer Park und an anderen Stellen des Bezirks einzudämmen. Die Idee war, dass im Bezirk gemeldete Erwachsene ab 18 Jahren bis zu zehn Gramm Cannabis kaufen dürften. Vier Abgabestellen mit medizinisch geschultem Personal, das auch beratend tätig sein soll, waren geplant.

Der Antrag sei weder zulässig noch begründet, hieß es in der Entscheidung.

Herrmann zeigte sich enttäuscht darüber, dass das Bundesamt auf die Hauptargumentation des Bezirks nicht eingegangen sei. Der Antrag sei vor allem mit dem Jugend- und Verbraucherschutz begründet worden. Das Amt habe im Prinzip gesagt, der Gesetzgeber müsse das Betäubungsmittelgesetz ändern. Es sehe sich aber nicht zuständig für den Jugendschutz, was sie für falsch halte, sagte Herrmann.

Das Betäubungsmittelgesetz des Bundes verbietet Cannabis und lässt nur wenige Ausnahmen in medizinisch begründeten Fällen zu.

Einen Monat Zeit für Einspruch

Der „Antrag in Gänze“ sei nicht gewürdigt worden, sagte Herrmann. So seien die Erfahrungen anderer Länder mit Coffeshops nicht gewürdigt worden. Solche Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht gibt es beispielsweise in einigen Ländern der USA und auch in den Niederlanden.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat nun einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Man werde sich diesbezüglich mit Experten beraten, sagte Herrmann auf der Pressekonferenz. Der Bezirk prüfe das nun sehr genau, kündigte Herrmann an.

Betäubungsmittelgesetz lässt nur wenige Ausnahmen zu

Das Bundesamt hatte sich mit der Entscheidung Zeit gelassen. Schließlich hat das Votum Signalwirkung. Bereits am 26. Juni 2015 hatte der Bezirk einen Antrag auf legalen Verkauf der weichen Drogen Haschisch und Marihuana gestellt. Gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) „soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Erteilung der Erlaubnis“ entschieden werden. Vom Bundesinstitut hieß es, es handele sich um eine Soll-Vorschrift. Und eingegangen sei der Antrag zudem erst am 29. Juni.

Es war allgemein mit einer Ablehnung des Antrags gerechnet worden. Das Betäubungsmittelgesetz verbietet Cannabis und lässt nur wenige Ausnahmen in medizinisch begründeten Fällen zu.

Bezirk hatte Klage angekündigt

Der von den Grünen geführte Bezirk argumentierte in seinem Antrag, mit dem Verkauf an registrierte Konsumenten könnte der kriminelle Drogenhandel entlang der Partymeilen wie der Warschauer Straße und dem RAW-Gelände, aber auch im Görlitzer Park eingedämmt werden. Außerdem wollten die Grünen die politische Debatte um die Freigabe von Cannabis vorantreiben.

Auch die Berlin regierende SPD diskutiert intern über eine Haltung zur Freigabe. Zuletzt hatte sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) gegen eine legale Abgabe ausgesprochen.

Henkel: „Kreuzberger Drogenbiotop" gescheitert

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte die Ablehnung. Diese Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei vernünftig und verantwortungsvoll, sagte er. „Damit ist das Kreuzberger Drogenbiotop von Frau Herrmann schon im Ansatz gescheitert. Das ist gut so. Der Staat darf nicht zum Dealer werden.‎“

Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) reagierte via Twitter:

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Florian Graf, sowie der Innenexperte der CDU-Fraktion und Friedrichshain-Kreuzberger CDU-Abgeordnete, Kurt Wansner erklärten nach der Ablehnung: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, den Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf Verkauf der Droge Cannabis abzulehnen, außerordentlich. Damit ist klar, dass die grünen Phantastereien der Bezirksbürgermeisterin Herrmann Illusion bleiben.“Sie verwiesen auf den Kurs der Berliner CDU: „Mit uns wird es keine Legalisierung von Drogen, auch nicht von Cannabis geben.“

Nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag der CDU lehnt eine Mehrheit der Berliner die Freigabe von Marihuana und Haschisch ab. 45 Prozent der Befragten unterstützen demnach das gegenwärtige Verbot, bei dem es Ausnahmen nur zu medizinischen Zwecken gibt. 16 Prozent wollen Cannabis komplett verbieten. Aber immerhin 39 Prozent sind für die von Grünen und Teilen der SPD geforderte Freigabe. Die Diskussion geht weiter.

( mit dpa )